Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 251)
- Language
- German
- Belongs to
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253 Witz ihnen gethanen Propositionibus und nachdeme sie beobachtet, daß Jhro Kays. Königl. May. für den armen Unterthan eine so ausnehmende Landes Mütterliche Sorge allermildest zu tragen geruhen, sich die äusserste Mühe gegeben alle Umbstände zn erwegen und in Betracht zu ziehen, woher sie zu Erleichterung des ordinari Contribuente*! etwas zu erfinden vermögeten; Allein es ist alles Nachdencken und Mühewaltung vergeblich gewesen und das einzige, so noch übrig bleibete, ist, wann Jhro Kays. Königl. May. gleichwie die treu - gehorsambste Stände in ihrer allerunterthänigsten Erklärung ehehin schon darauf angetragen haben die Juden wiederumb nacher Prag reeipiren, und die Landes-Judenschafft noch fernershin zu gedulden, und jenes Quantum, so ein oder andere Judenschafft jährlich zu eontribniren hätte, pro sublevamine des ordinari Contribuenteng zu füglicher Bestreitung des Domestici, deren Feuer und Wetter-Damnilleationen, und zu anderen derley dem ordinari Contribuente anfügenden Ausgaben mehr, zu guten kommen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen; Wiewohlen nun zwar der von der Judenschafft zu collectiren anmeinende Beytrag nicht hinlänglich sein würde, das zu unweit besagten Erfordernussen benöihigte Quantum vollständig zu erreichen, so wäre es doch eine so nahmhaffte Aushülst, daß der Contribuent dadurch ungemein sehr erleichteret, und selbsten denen Ständen durch diese gantz besonders hervorleuchtende Landes Mütterliche Gnad ein Beispiel, ja selbst die Nothwendigkeit zu einer Nachfolge inspiriret würde, über die bereiths angewendete Bemühungen noch so weiterhin darauf fürzugegedenken, wie vor den Unterthan einige Sublevirung zu bewürcken wäre; Wohingegen, nnd wann der ordinari-Contribuent das auf ihn ausfallende Quantum ohne einige Aushülste tragen solle, deme nichts anderes als der gäntzliche Verfall und Ruin übrig bleibet, und dieselbe auch nichts in denen ersteren Jahren, geschweige dann weitershin mit seinen Praestandis