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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 250

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 250)
Language
German
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252 gerechtsambsten Einsicht den weicheren Entschluß allergnädigst zu fassen. deren allhier befindlichen Landes-Deputirten. Nachdeme der Antrag geschehen ist, daß das Königreich Böheimb zu denen Prae8tationibu8 pro Aerario 5,270,488 Fl. 44 9£r. über sich zu nehmen habe, so ergiebet sich hieraus, daß wann man dieses Quantum auch nach Abschlag dessen, so von denen Obrigkeiten hierzu beyzutragen kommet, mit Ansessigkeit combiniret, auf einen unterthänigen Ansessigen ein sehr großes und fast unerschwingliches Quantum ausfallen werde. Dieses ^aber ist nicht das alleinige, sondern es feynd nebst diesem Quanto noch mehrere Gaaben und insonderheit das Domesticum, die Uebertragung deren Feuer- und Wetterbeschädigungen, die Verpflegung der im Lande befindlichen zahlreichen Invaliden-Soldaten, die Intere88e von denen Landes- Schulden, die Bezahlung deren Creys-Bothen, Contributions- Rechnungs - Führern und dergleichen Sachen mehr, welche sich ebenfalls aus ein nahmhafftes hinauf belauffen und die Praestanda vermehren, denen Obrigkeiten aber zur Mittraguog nicht zugemuthet werden können. Alle andere Länder haben ihre anderweitige Zugänge und Adminicula, aus welchen sie sich einen Fundum zu dergleichen Ausgaben und zu 8ub1evirung des ordinari Oontribuenteus zusammen zu bringen wissen, das Königreich Böheimb hingegen ist das einzige, welches aus allerunterthänigster Devotion alle dergleichen Neben-Zugänge dem Kays. Aerario gäntzlichen überlasten und folgsamb sich von allen Mitteln und Weegen entblösset hat, auch nur etwas ersinnen zu können, woher eine dergestaltige Aushülst denen Oontribuenten verschaffet werden könnte; Die treu - gehorsambste Stände haben insonderheit bey denen von dem Kays. Königl. Commissario Grafen von Hang-

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