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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 213

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 213)
Language
German
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215 noch zehn Jahre zu bleiben, legte ihnen dafür jedoch eine viel höhere Steuer auf und sollten sie mit den mährischen und schlesischen Juden 300,000 außer den andern Anlagen bezahlen. Sie will ferner die Juden ausschließlich als Kammerknechte betrachtet wissen, die mit dvm Lande in keinem Oontaet stehen, und die daher gegen den Beschlußder Stände vom Jahre 1501 jeden Moment nach Belieben weggeschafft werden können. So hart jedoch diese Entschließung war, so war doch das härteste an derselben die Steuererhöhung, die in dem Momente die Juden schwer traf. Das andere mögen die Juden leichter genommen haben. Denn wenn auch die Kaiserin ihren unabänderlichen Entschluß kund gab, nach zehn Jahren die Juden aus dem Lande zu weisen, so wußten diese doch, daß in zehn Jahren sich vieles verändern kann und in der That hat sich vieles verändert. Das Wort der Erlösung, wenn auch mit Widerwillen, war nun ausgesprochen. Doch war es nicht so leicht, dasselbe in's Leben treten zn lassen. Zunächst handelte es sich darum, in welcher Weise die neue Judensteuer von 300,000 Fl. auf die Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien vertheilt werden soll. Wie natürlich konnten die schlesischen Juden nur in sehr unbedeutender Weise beitragen, da ihre Zahl eine sehr kleine war. Präcedenzfälle für das Verhältniß der.Besteuerung der böhmischen und mährischen Juden waren dreierlei Art: Im Jahre 1734 wurde den Juden der Handel mit Tüchern und Wollenzeug gestattet. Sie zahlten dafür, und weil ihnen mehr Freiheit, bezüglich der Heirathen gewährt wurde, 300,000 Fl. und zwar die böhmischen Juden 200,000 Fl. und die mährischen 100,000. Es war also das Verhältniß wie 2:1. Das Donum gratuitum bei der Krönung im Jahre 1743 betrug für Böhmen 150,000 Fl., für Mähren 50000 Fl. Es war also das Verhältniß wie 3:1. (Die Hofkammer

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