Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 186)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/3138070-3138073-3138074--1079-3139169- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
188 Erwerb wurde aus doppelten Gründen schlechter. Sie standen früher, wie bereits berichtet, mit jüdischen Handlungshäusern in Prag in Verbindung. Diese hörte auf, als die Juden aus Prag wegziehen mußten. Die aus Prag wegziehenden Juden ließen sich zumeist auf dem Lande nieder *), und da Jfte ihre Nahrung suchen mußten, so haben sie, wie natürlich, das Einkommen der einheimischen Juden geschmälert. Dazu kam noch, daß die Anzahl der „geschlossenen Orte," wo Juden nicht wohnen durften, am 5. August 1746 vermehrt, wodurch das Gebiet des Erwerbes beschränkt wurde. Folgende Orte wurden nämlich mittels Erlasses vom obigen Datum als geschlossen erklärt: Im Bunzlauer Kreis Nimburg und Melnik,1 2) „ Königgrätzer „ Königgrätz, „ Chrudimer „ Chrudim, Pardubitz, „ Czaslauer „ Czaslau,Kuttenberg, Deutschbrod, „ Kaurzim „ Kaurzim, Kosteletz a. d. Elbe, „ Bechiner „ Budweis, Pilgram, Tabor, Kromau, Bittingau, Neuhaus, Sobieslau, „ Prachiner „ Pisek, Schüttenh ofen, Wodnian, „ Pilsener „ Pilsen, Mieß, Klattau, Rokizan, Tauß, „ Saazer „ Eger, Ellbogen, Saaz, Brüx, „ Leitzmeritzer „ Laun, Kaden, Komotau, Leitmeritz, Aussig, „ Berauner „ Beraun. 1) Es braucht nicht besonders bemerkt zu werden, daß manche der aus Prag vertriebenen Juden Oesterreich gänzlich verließen. Einige derselben zogen nach Sachsen. (Vergl. unsern „Katalog der Bibliothek des seligen Herrn Dr. B. Beer", S.. V.) 2) In den Orten, die mit durchschossenen Lettern gedruckt sind, durften bis dahin Juden wohnen.