Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 168)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3138070-3138073-3138074--1061-3139151- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
170 ihre Möbel billig verkaufen; sie befinden sich ohne Erwerb und wohnen zerstreut. Bald sah man sich jedoch genöthigt, da viele Juden infolge des strengen Winters krank wurden, dieselben nach Prag ziehen zu lassen. Wie natürlich, mußten bei den Kranken auch Wärter sein. Diese jedoch durften nur bei Tage daselbst bleiben. Ueber den damaligen Zustand der Juden wollen wir uns enthalten zu sprechen, denn so sehr wir uns auch befleißigen wollen gemäßigt zu sein, wir würden vielleicht Ausdrücke gebrauchen, die sich mit der Ehrerbietung vor dieser großen Kaiserin, — die sie jedenfalls war — nicht vertragen würden. In unserer Zeit, wo selbst der zum Tode verurtheilte Verbrecher, dessen Schuld zweifellos ist, wenn er erkrankt, gehegt und gepflegt wird, kann man es kaum begreifen, wie man in so harter Weise damals gegen die Juden verfahren konnte, deren Verbrechen — wenn sie solche begangen haben — keinesfalls gerichtlich constatirt waren. Wir lassen daher einen Auszug aus einem Bericht der Statthalter von Prag vom 9. Nov. 1745 folgen, der gewissermaßen mit ruhigem Blut den Sachverhalt darstellt: „Diese Ew. Maj. treugehorsamste Canzlei kann sich aus alle neuere und ältere bernffen, daß sie dem anwachsenden Judenthumb niemals das Wort gesprochen, sondern vielmehr bey allen 'Gelegenheiten, was zur Herabbringung sothaner Kaste In pndlico nur immer vorträglich geschienen, allerunterthänigst vorzustellen getrachtet hat. Sie ist auch noch zu dieser Zeit weit entfernt, von sothanen bei Ihr erkanndten principio abzugehen, in der Maße jedoch, daß Sie nach ihrem Begriff die Judenschaft aus allen Ew. Maj. königl. böhmischen Erblinden. gantz und gar abzuschaffen und auszurotten, oder dem publico und der allerhöchsten Landesherrschafft dienstersprießlich, noch auch in gewisser Weise und wegen der in executione unterlanffenden überaus beschwerlichen, das Christen-