Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 154)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3138070-3138073-3138074--1047-3139137- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
156 quendam clementissime resolvisse, ^addito expresso mandato,, ne eorum aliquis ultimo die praedicti Mensis in ambabus memoratis provinciis ulterius inveniatur et toleratur aut in alijs regnis et provincijs suis Regijs haereditarijs pro sugenda ibidem sede et habitatione recipiatur et admittatur.“ x) Wie wir auch aus diesem Erlaß entnehmen, sind die höchst bewegenden Ursachen, die das Decret veranlaßten, niä)t angegeben, wahrend dieses sonst stets der Fall war, da man denn doch der Gerechtigkeit nicht so sehr ins Gesicht schlagen wollte und öfters sogar Gründe angegeben wurden, die durchaus nickst stichhaltig waren. Als Ursache der Ausweisung, da man durchaus eine solche haben wollte, wird ein politischer Grund angegeben. Die Juden hätten Landesverrat!) geübt. Nun bekennen wir aufrichtige daß es mit politischen Beschuldigungen in aufgeregten Zeiten^ insbesondere während Kriegszeiten, wie sie damals waren, eine eigenthümliche Bewandtniß hat. In solchen Zeiten müssen die Thatsachen genau vorliegen, wenn man ein unbefangenes Urtheil fällen will. Politische Anklagen besitzen eben den Vortheil, daß man alles beweisen kann, was man will. Es mag sich vielleicht in den Jähren 1742 rc. der eine oder der andere Jude als Spion haben verwenden lassen oder er machte dem Feinde Lieferungen. Wenn sie es gethan haben, so thaten sie nur, was ihre christlichen Mitbürger ebenfalls thaten. Wir haben in neuester Zeit, während des letzten italienischen Kriegs Beweise erhalten, daß selbst hochgestellte Männer, die im ausgedehnten Maße das Vertrauen ihres Monarchen genossen, die Calamität des Staats dazu benutzten, um sich von den eigenen Calamitäten zu befreien. Daß jedoch keinesfalls viele Juden dabei betheiligt waren, geht aus einer Eingabe der Statthalter 1) An die Juden in Wien erging ebenfalls ein besonderer Erlaß, keine Juden aus Böhmen oder Mähren, wenn der Ausweisungstermin verstrichen ist, aufzunehmen.