Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 150)
- Language
- German
- Belongs to
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noch im Jahre 1689 sich bitter über die Juden beklagten, daß diese ihnen den Verdienst schmälern und das Einkommen verringern, befindet sich aus dieser Zeit kein derartiges Gesuch oder überhaupt eine Klage gegen die Juden vor. Es scheint, daß das gemeinsame Unglück, in welchem sich während der unaufhörlichen Kriegszeiten Juden und Christen befunden haben, den häuslichen Zwist, wie wir ihn nennen möchten, zwischen den Bekennern der Mutter- und Tochterreligion verstummen machte. Auch von klerikaler Seite liegt keine Klage gegen die Juden vor. Die Juden hatten sich während der Zeit in das wiedererbaute Ghetto — wenn es auch nicht, wie es beabsichtigt war, geräumige Wohnungen und breite Straßen hatte — zurückgezogen, und der Klerus dürfte zu der Ueberzeugung gekommen sein, daß die Juden keine Proselyten machen wollen. Nichtsdestoweniger erschien am 22. December 1744 von der böhmischen Statthalterei (veröffentlicht im wiener Diarium Nr. 4 vom Jahre 1744) folgender Erlaß: „Wir N. N. Dero zu Hungarn und Böhmen königliche Majestät respective wirklich Geheime und andere Rähte, Kamerere, Verordnete königliche Statthalter und Obriste Landes Officier im Königreiche Böhmen: „Fügen allen und jeden, besonders aber denen Juden und denen so mit denen Juden Handel und andere Negotia zu treiben pflegen und mit ihnen sowohl in Debito als Credito stehen und sonsten jedermanniglich hiermit zu wissen, was gestalten Ihre königliche Majestät unsere allergnädigste Frau unterm Dato den 18. und heutigen praesentate den 22. December dieses zu Ende eilenden 1747. Jahres allergnädigst anhero rescribiret und zu vernehmen haben, Allerhöchst dieselbe hätten aus mehrererley bewegenden höchst triftigen Ursachen den allerhöchsten Entschluß gefaßt, daß künftighin kein Jud mehr in dem Erbkönigreich Böhmen geduldet werden solle.