Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 149)
- Language
- German
- Belongs to
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151 Bald nach dem Regierungsantritt der Kaiserin halten die Juden Gelegenheit, in anderer Weise ihren Patriotismus zu bezeugen; sie leisteten nämlich persönlich Kriegsdienste beim Militär, wozu sie zu jener Zeit nicht verpflichtet waren, und wurden sogar bei der Artillerie verwendet. In der Schrift: „Soll der Jude Soldat werden?" (Wien 1788 )wird erzählt: „Im Jahre 1742 oder 1743 hat der Oberrabbiner Jonathan Ehbeschitz und andere Rabbiner den Präger Juden die Erlaubniß ertheilt, am Bersöhnungstage auf den Stadtschauzen Prags gegen die feindliche französische Armee zu arbeiten. Einige dieser arbeitenden Männer sind noch am Leben, und zur Ehre des gedachten Rabbi fügen wir hinzu, daß er selbst an ihrer Spitze stand, ihnen Muth und Trost zusprach mit der Versicherung, daß derjenige, der in dieser Beschäftigung für das allgemeine Beste durch einen Schuß umkommen möchte, um so glorreicher in das ewige Leben treten werde" I. In solcher Weise bewiesen die Juden durch Gut und Blut ihren Patriotismus gegenüber der jungen Kaiserin. Man hätte glauben sollen, daß sie sie in ihren Privilegien schützen werde. Es liegt auch nichts vor, was darauf hinweisen würde, . daß die Bürger gegen die Juden agitirten. Während sie 1) Jost, „Geschichte des Judenthums und seiner Sekten", Thl. 3, S. 251, sagt von Jonathan Eibenschütz: „Auf Grund staatlicher Verdächtigungen im Beginnen des ersten Schlesischen Kriegs 1740 — 41 aus den kaiserlichen Staaten gewiesen." Abgesehen von obiger Thatsache, welche 1742 oder 1743 sich zugetragen hat, liegt uns ein Ver> zeichniß vom Jahre 1745 vor, wo die Namen derjenigen aufgeführt sind, welche mit der Steuer in Rückstand blieben. Darunter befindet sich Eybenschütz. mit 894 Fl. 30 Kr. Er kann demnach nicht scholl 1740 — 41 ausgewiesen worden sein. Grätz, (Geschichte X. Band), verlegt die Ausweisung auf das Jahr 1744: aber auch dieses Datum ist unrichtig. Wir haben überhaupt in den Acten nicht gefunden, daß Eybenschütz ausgewiesen worden wäre.