Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 140)
- Language
- German
- Belongs to
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140 Stunde die Pflicht des Abgeordneten mit der Ehre des Juden (vergleiche S. 75) zu verbinden wissen wird. Die Session des Reichstages nahte ihrem Ende, nur noch drei Sitzungen fanden statt. Da klang es hinein wie ein Hosiannaruf, ein Ruf der Freiheil und der Befreiung von alten Fesseln, die auf Gewerbe und Arbeit lasteten. Wieder ist es Lasker, dessen Name mit dieser befreienden That verbunden ist, Lasker, der in Verbindung mit dem Abgeordneten Miquel das „Nothgewerbe-Gesetz" einbrachte, das am 17. Juni zur Berathung kam und angenommen wurde. Wie der Name anzeigt, hat das Gesetz nur einen provisorischen Character, insofern es nämlich an Stelle des von der Regierung eingebrachten gesetzt ist, das wegen seines großen Umfanges von 170 Paragraphen in der zu Ende gehenden Session nicht mehr berathen werden konnte. Allein das gerade ist sein Verdienst, daß es durch seine Bündigkeit und Kürze, in welcher gleichwohl die Prinzipien der Freiheit, welche in dem Regierungs-Entwurf des Weiteren ausgeführt sind, einen breiten Raum einnehmen, die Gewerbefreiheit ohne Verzug eingeführt hat, die ohne dasselbe zum wenigsten noch ein Jahr bis in den nächstfolgenden Reichstag ausgeblieben wäre. Das Gesetz enthält 4 Paragraphen, in welchen Aufhebung der Innungen, Aufhebung der obligatorischen Lehrzeit für Lehrlinge, Beseitigung der Gesellen- und Meisterprüfungen ausgesprochen ist. Freilich bleiben noch manche Beschränkungen davon unberührt, wie die Zwangs- und Bannrechte, deren Beseitigung den Widerspruch der Regierung erfuhr und die von den Antragstellern aus dem Gesetze entfernt wurden, in welchem sie eine Stelle gefunden hatten, um dasselbe nicht zu gefährden. Allein auch in seiner jetzigen Form ist es reich an befreiender Wirkung für das stehende Gewerbe, reich an Garantien wirthschaftlicher Einigung für den norddeutschen Bund und macht das Recht der Freizügigkeit, das bereits Bundesgesetz ist, zu einer wirklichen nutzbringenden Wahrheit. Tausende von Menschen verdanken