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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 138

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 138)
Language
German
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138 Wieder offenbart sich in diesem Vorgänge das von uns schon oft hervorgehobene Ausgleichende und Versöhnende im Character Laster's, der keine Freude daran findet, an den Dingen immer die Scharfseile herauszukehren und des Schadens uneingedenk zu sein, der dadurch entstehen kann. Er schlägt vielmehr einem unbeugsamen Gegenwillen gegenüber, wenn er von ihm Gefahr für das Gemeinwesen fürchtet, gern den Weg der Vermittelung ein, sofern sein Rechtsbewußtsein und sein politisches Gewissen es ihm gestalten. Er hat lieber Antheil an dem Aufbau, als an der Zerstörung. In der Vorberathung über den Gesetzentwurf betreffend einige Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten, am 16. Juni, widerspricht er dem Abgeordneten Dr. Friedenthal, der die Offiziere nicht als Bundesbeamte angesehen haben will, und schlägt zur Vermeidung des Zweifels darüber die Hinzufügung eines neuen Passus vor. Noch in derselben Sitzung kommt der in Bezug auf die Gleichstellung der religiösen Bekenntnisse vom Abgeordneten Wiggers gestellte Antrag zur Berathung, welchen der Referent Endemann dahin befürwortet, „daß in Ausführung des am 23. October v. I. gefaßten Beschlusses des Reichstages baldigst ein Gesetz vorgelegt werde, welches alle noch bestehenden aus der Verschiedenheit des religiösen Glaubensbekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufhebt, insbesondere 1) die Verbote und Beschränkungen der Eheschließung zwischen Christen und Jsraeliten, sowie die auf dem israelitischen Glaubensbekenntniß beruhenden Beschränkungen der ehelichen Rechte beseitigt; 2) für alle Eidesleistungen der Jsraeliten eine der Gleichberechtigung entsprechende Form einführt; 3) die volle Gleichberechtigung der Jsraeliten zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung, sowie zur Bekleidung öffentlicher Gemeinde- und Staatsämter im Gebiete des norddeutschen Bundes ausdrücklich anerkennt." Wie lange werden noch derartige Anträge gestellt werden? Wissen wir auch freilich nicht

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