Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 133)
- Language
- German
- Belongs to
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133 für seine Anträge die Zustimmung der überwiegenden Majorität. Mit einem großartigen Plaidoyer, das wir zu seinen vorzüglichsten Leistungen auf dem Gebiet der Beredsamkeit zählen, betheiligt er sich am 8. Juni an der allgemeinen Debatte über den Bundeshaushaltsetat für 1869, mit welchem er sich speziell gegen den Abgeordneten von Blankenburg wendet, der unmittelbar vor'- ihm die Maßregeln, durch welche die Regierung die Weiterentwickelung der Flotte hemmte, der national-liberalen Partei zur Last legte, da sie ihn durch ihren Beschluß vom 22. April (vergleiche S. 124) über das Brmdesschuldengesetz herbeigeführt habe, der den Zweck enthalte, eine Machterweiterung zu erlangen. „Wenn es überhaupt möglich ist für die menschliche Sprache," bemerkt er, „einen Gedanken deutlich auszusprechen und ihn auch dem widerstrebeudsten Kopfe klar zu machen, so haben wir uns dieser menschlichen Sprache bedient, um es auch dem Herrn von Blankenburg deutlich zu machen, was wir wollten. Man wollte uns zwingen, daß wir unter der Drohung, die Marine, die mit Recht unser Lieblingskind genannt wird, sonst in Gefahr zu bringen, ein Gesetz machen sollten, das unserer Ansicht von der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit widerspricht. Wir aber haben diesen Zwang nicht auf uns einwirken lassen, sondern haben das Gesetz so gestaltet, wie es unserer innigsten Ueberzeugung nach für die Interessen des Staats nothwendig war; und wenn heute das Gesetz aufs neue eingebracht würde, so würden wir aufs neue den § 17 hinzufügen. Dagegen haben wir sofort ganz deutlich gesagt, wir wollen aus dieser Noth keinen Zwang auf die Regierung ausüben, sondern ihr überlassen, wie auf andere Weise, auch ohne dieses Gesetz, die für die Fortentwickelung der Marine erforderliche Summe beschafft werden kann, und wir haben versichert, daß wir jedem Vorschlage, der uns nicht zumuthet, eine Organisation der Bundesverwaltung zu genehmigen, die unseren Grundsätzen