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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 132

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 132)
Language
German
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132 Fortschritt, der über die möglichen, aber immerhin fraglichen materiellen Nachtheile hinweghebt und sicher, früher oder später, dieselben in das Gebiet der Utopien verweisen wird. In derselben Sitzung des 28. Mai stellt er zu dem Gesetzentwurf des Abgeordneten Schulze, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften (vergleiche S. 54. 70 und am 7. Februar 1867) in Verbindung mit Löwe drei Amendements, die sämmtlich angenommen werden. Am 4. Juni spricht er über die Zulässigkeit der Debatte bei einem nicht beschlußfähigem Hause, am 5. Juni erklärt er sich gegen den Antrag Reinecke, betreffend die Einsetzung von Reichstags-Kommissionen zur Untersuchung von Thatsachen, und am 6. Juni kommen die von ihm in Verbindung mit Twesten gestellten Anträge, betreffend die Geschäftsordnung, zur Berathung, nach welchen in Zukunft für alle Vorlagen und Anträge ein einheitliches Verfahren herbeizuführen sei, das darin besteht, daß eine dreimalige Berathung stattfindet, deren erste darüber entscheidet, ob eine Kommission mit der Vorlage zu betrauen ist; die beiden anderen jedoch sollen der bis jetzt üblichen Vor- und Schlußberathung entsprechen. Lasker führt aus, daß bei dem bisherigen Verfahren durch die Schlußberathung nur im äußersten Nothfälle etwas von den Beschlüssen der Vorberathung geändert werde und die erstere also ihren Werth zum großen Theil verliere. Durch das beantragte Verfahren hingegen sei die Möglichkeit gewährt, schleunige Angelegenheiten in der kürzesten Frist zu erledigen, wichtige Sachen jedoch mit Besonnenheit zu behandeln, wenn man nicht fortfahren wolle in der bisherigen Art von Gesetzgebung, deren Arbeiten oft nicht nur incorrect im Ausdruck, sondern selbst im Sinne nicht ganz konkludent seien. Er macht den Bundescommissar Graf von Eulenburg, der sich zu Gunsten des bisherigen Verfahrens aussprach, das Recht streitig, an den Debatten der Geschäftsordnung Theil zu nehmen, und erlangt

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