Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 130)
- Language
- German
- Belongs to
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130 sondern über alle staatlichen Interessen unseres Vaterlandes entscheiden soll, dem Inhalte die Form nicht fehle." Zum letztem Mal betritt er im Zollparlament am 20. Mai die Tribüne und spricht in längerer Rede gegen die Vorlage der Petroleumsteuer, die er und mit ihm die nationalliberale Partei nicht aus politischen Gründen, wie ihnen vorgeworfen wurde, versage, nicht aus Rücksicht auf Popularität, sondern lediglich aus finanziellen Gründen, und schließt mit einem Rückblick auf die Ermäßigungen, welche z. B. durch den Handelsvertrag mit Oestreich entstehen und für deren Ausfälle die Petroleumsteuer ein Ersatz sein solle: „Eine Reform des Tarifs muß auf sich selber gestellt werden; wenn man aber für jede Zollermäßigung Ersatz in einer neuen Steuer sucht, so heißt das nicht reformiren, sondern die Last von einer Schulter auf die andere legen. Nachdem die Petroleumsteuer hierauf und auch in zweiter Lesung am 23. Mai mit großer Majorität abgelehnt wurde, zog Graf Bismark im Namen des Bundesraths die Vorlage zurück, und noch an demselben Tage, 23. Mai, schloß das Zollparlament seine Sitzungen. Wie ein sinniges Zeichen, das eine nahende große Erfüllung bedeutet, hat das Zollparlament die Blicke und die Theilnahme der deutschen Nation aus sich gelenkt; die Geschichte hat es wie eine vielverheißende, beglückende Episode in das Leben der Nation hineingedichtet und in derselben das Gefühl der Zusammengehörigkeit und das Bewußtsein der tief innerlichen Einheit von Neuem gefestigt und geheiligt. Reichstag Vier Tage später, am 27. Mai, nahm der Reichstag seine durch das Zollparlament unterbrochenen Sitzungen wieder auf, und gleich in der ersten prägt sich die Bedeutung Laskers vollgiltig aus. Auf der Tagesordnung stand der Bericht über den von der Regierung eingebrachten und von der Kommission mit einigen Abänderungen versehenen Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft, der eine Erfüllung genannt werden darf des Antrages, den Lasker bereits am 22. Januar 1867