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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 120

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 120)
Language
German
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120 wären, und die sich nur allmählich lösen und ausgleichen ließen. Lasker jedoch, ein Gegner jedes Gewinnes, der nicht durch ernste Arbeit erworben wird, und deshalb auch dem Lotteriespiel (vergleiche S. 51) wiederholt energisch entgegentritt, kennt nach dieser Seite hin keine Schonung und ruft in seiner von „lebhaftem Beifall" begleiteten Rede aus: „Von allen Vorwürfen, welche die Regierung über ihr Verhalten den neuen Landestheilen gegenüber trifft, ist dies der härteste, daß sie die Brutstellen der Laster und der schmachvollsten Zustände nicht sogleich ausgetilgt har. ... Ich gebe zu, daß es für manche Badeorte, namentlich für Homburg schwer werden würde, sich nach einer sofortigen Aufhebung der Spielbanken über Wasser zu halten; wenn sich aber die Nothwendigkeit von Zuschüssen herausstellt, so darf der Fiskus nicht mit Hülfe der Mittel aus den Spielbanken Ersparnisse zu machen suchen, wenn er sich nicht selbst zum Theilnehmer an der Unsittlichkeit machen will. Haben die Kommunen berechtigte Ansprüche, so ist es jedenfalls besser, wir bestreiten dieselben aus unserer Tasche, als daß wir sie mit dem Jammer, dem Elend und der Unsittlichkeit bezahlen, die zur Schmach Deutschlands auf deutschem Boden immer noch geduldet wird. . . . Man verlangt von uns nichts Geringeres, als daß wir etwas als unerlaubt, unsittlich und verderblich Anerkanntes noch fünf Jahre lang als zu Recht bestehend autorisiren sollen; zu einem solchen gesetzgeberischen Monstrum kann«-' ich meine Zustimmung nicht geben." . . . Der Lasker'sche Antrag jedoch fiel in namentlicher Abstimmnng mit 169 gegen 3 52 Stimmen, und die Regierungsvorlage wurde angenommen. Nachdem er am 28. Februar in Bezug auf den Vertrag mit dem vormaligen Kurfürsten von Hessen der Birchow'schen Resolution, die jedoch mit geringer Majorität abgelehnt wird, zustimmt, Inhalts welcher jede definitive Verfügung über das kurfürstlich hessische Familien- Fideicommiß der Zustimmung des preußischen Landtages bedarf, hört seine Thätigkeit in der diesmaligen Session des

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