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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 117

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 117)
Language
German
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den nicht zu unterschätzenden Fehler des parlamentarischen oder politischen Rigorismus zu verfallen: Lasker ist nie inconsequent gewesen und ebenso wenig rigoristisch in seinen Consequenzen. Nach einer viertägigen Debatte, in welcher gleichzeitig eine scharfe Auseinandersetzung zwischen dem Minister-Präsidenten und den conservativen Mitgliedern des Hauses stattfand, wurde am 6. Februar das Amendement v. Kardorff in namentlicher Abstimmung angenommen, das nunmehr auch der größte Theil der conservativen Partei unterstützt, und Tags darauf, am 7. Februar, erfolgt durch Schlußabstimmung die Annahme des Gesetzentwurfs mit der durch das v. Kardorsf'sche Amendement aufgenommenen Veränderung, in welcher Gestalt die Vorlage am 15. Februar auch im Herrenhause angenommen wird. Am 13. Februar begegnen wir Lasker unter den Mitgliedern der Kommission, die zur Prüfung des vom Abgeordneten v. Hennig eingebrachten Gesetzes, betreffend die Linderung des Nothstandes in Ostpreußen, sich konstituirt hat. An demselben Tage spricht er in der Schlußberathung des Etats für die Aufhebung der Lotterie in Hannover und Osnabrück, wogegen jedoch ein Antrag v Brauchitsch angenommen wurde, der den Beschluß des Abgeordnetenhauses aus der Vorberathung vom 6. December 1867 wieder aufhebt. Bei der Schlußberathung des Etats für das Cultus-Ministerium am 15. Februar unterzieht er in einem zweimaligen Vortrage den Umstand einer scharfen, einschneidenden Kritik, daß nach wie vor, wenn auch in anderer Form, Conduitenlisten über die Lehrer geführt würden; am 18. Februar bemängelt er, daß von der Regierung die Vorlage über die Bestimmungen der Wahl in den neuen Provinzen erst an diesem Tage, kurz vor dem Schlüsse des Landtages, eingebracht würde und daher das Gesetz nicht mehr zu Stande kommen könnte, und am 19. Februar richtet er an die Staatsregierung eine Interpellation, betreffs der an dem preußischen Schutzbefohlenen Arjeh Markus zn Jerusalem verübten Gewaltthätigkeit. Inhalts dieser Interpellation wurde

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