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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 114

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 114)
Language
German
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IRI
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114 Hannover zu eigener Verwaltung die Summe von jährlich 500,000 Thaler aus den Staatshaushalts-Einnahmen eigenthümlich zu überweisen, und diese Summe daher fortan auf das Ordinarium des Etats zu setzen." Die nationalliberale Partei allein stand auf Seiten der Regierung, und in derselben war es in hervorragender Weise Lasker, der für das Gesetzt respective das Kardorffsche Amendement sprach, indem er die Ausführungen des Abgeordneten v. Binke widerlegte, der unmittelbar vor ihm sich gegen das Gesetz geäußert hatte. Lasker erkennt die Ansprüche Hannovers auf Gewährung eines eigenen selbstständigen Vermögens als Forderungen des Rechts an, zu denen eo ipso nun die preußische Regierung verpflichtet wäre, und sofern dieselbe gestützt auf die nationale Idee in einer bestimmten Form diese Verpflicht ungübernommen habe, erscheine es nicht angezeigt, daß die Volksvertretung dagegen Einspruch erhebe. In seinem von häufigem Beifall begleiteten Vortrage lauten seine Argumentationen. . . . „Wenn die Bewilligung eines Provinzialfonds an Hannover als ein Privilegium bezeichnet wurde, so muß ich dieselbe vielmehr eine Forderung des Rechts und der Gerechtigkeit nennen. . . . Wenn nach dem bisher in Hannover geltenden Gesetz die Verpflichtung des Staats zu gewissen Ausgaben anerkannt war, so geht diese Verpflichtung durch die Einverleibung auf den preußischen Staat über, so lange bis ein neues Gesetz die bisherige Bestimmung aufhebt." — Lasker verweilt bei der Darstellung des Rechtsverhältnisses, das in Hannover zwischen den Provinzial- Verbänden und dem Staate besteht, weist nach, daß der Staat zu Staats-Chausseen inclusive Landstraßen eine Summe von 711,000 Thalern hergab und diese im Jahre 1866 durch eine übernommene Verpflichtung budgetmäßig noch erhöhte, und fährt fort: „Ich gestehe zu, daß vielleicht nach der strengen Form des Rechts ein einklagbarer Anspruch nicht vorliegt, es handelt sich hier aber. um die Frage, ob man die Provinz Hannover in der ihr zugesicherten Fortentwickelung stören will, und dies

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