Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 113)
- Language
- German
- Belongs to
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113 offenbaren muß, welcher den ganzen Staat beherrscht. Man kann sich freilich zu der Ansicht bekennen, daß gerade dem neu hinzugetretenen Gliede des Staatskörpers, zumal derselbe eine gewisse Disposition mitbrachte, sich mit Gewährungen aus der Staatskasse weiter zu entwickeln, diese Gunst nicht entzogen werden durfte. Allein wäre es dem entsprechend nicht eigentlich Aufgabe der Landesvertretung gewesen, Zahlungen, welche bisher der Provinz Hannover aus der Staatskasse in Folge gewisser Verbindlichkeiten und Rechtsansprüche erflossen wozu besonders die Leistungen für Wegebaulen gehören — durch das jährliche Budget zu gewähren, und wäre nicht vielleicht dadurch gerade der Zusammerhaug dieser neuen Provinz mit den alten inniger, lebendiger, bewußter geworden, wenn in solcher Weise durch Anträge und Bewilligungen ein reger, Vertrauen erweckender Verkehr zwischen denselben bestanden hätte! Ist nicht durch die Einrichtung eines Provinzialsonds für Hannover diese Provinz über die andern erhoben, und genießt sie nicht einer Auszeichnung, deren die anderen nicht theilhaftig sind! Wie Dem nun auch sei, ob der Gedanke an eine Bevorzugung derHannoverschen Provinz vor den übrigen nicht Boden zu fassen vermochte, oder der gezeigte Weg, eine allgemeine Selbstverwaltung anzubahnen, nicht beliebt wurde, oder ob endlich der Gedanke einer Selbstverwaltung überhaupt beunruhigend erschien-, genug, der Regierungsentwurf fand mit Ausnahme der hannöverschen Abgeordneten auf keiner Seite volle Gnade und wurde vorzugsweise in der conservativen und der altliberalen Partei aufs entschiedenste bekämpft. Aus diesen gingen vier Amendements oder Gegenanträge hervor, welche darin unter einander übereinstimmten, daß sie der Provinz Hannover nicht kurzer Hand ein eigenes Vermögen überwiesen, sondern nur eine Zuwendung aus allgemeinen Staatsmitteln gewähren wollten. Die Regierung erklärte sich jedoch nur für die eventuelle Annahme des v. Kardorff'schen (Freiconservativen) Amendements, welches dahin lautete: „dem Provinzialsiändischen Verbände der Provinz iv. 8