Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 111)
- Language
- German
- Belongs to
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111 wicht fällt und ihn bestimmt, selbst mit dem Amendement, das er empfiehlt nicht, für das Gesetz zu stimmen. Es ist seine Treue gegen die Verfassnng, die ihm nicht gestaltet, dem Vertrage zuzustimmen und die darin bereits verschriebene Summe gut zu heißen, nachdem jener Vertrag geschlossen und jene Summe bewilligt wurde, ohne zuvor die verfassungsmäßige Genehmigung des Landtages eingeholt zu haben. „Die Frage", bemerkt er, „wie sie jetzt vorliegt, berührt unsere Verfassungsverhältnisse; es handelt sich darum, ob wir ein kalt neeomplit jetzt annehmen müssen, nachdem man unsere erforderliche Genehmigung nicht nachgesucht hat. . . . Das Amendement des Abgeordneten von Sybel empfehle ich ihnen dringend zur Annahme, weil es die von mir berührten Gefahren beseitigt; selbst mit dem Amendement würde ich aber für den Vertrag nicht stimmen können, weil meine Bedenken dagegen aus dem Gebiet des Verfassungsrechts liegen, die nicht gehoben werden." Interessant ist der Schluß dieser Rede, mit welchem er auf die hervorragende Bedeutung des Minister-Präsidenteu exemplificirt, der die Abfindungssache zu einer Kabinetsfrage zu machen erklärte, und die ein neues Zeichen von der leichten und gefälligen Ausdrucksweise ist, welche dem Redner in seltenem Maße eignet. „Wenn der Herr Minister-Präsident erklärt hat, daß er im Fall einer Ablehnung die Arbeit, die er so geschickt begonnen und im nationalen Interesse so glücklich bisher geführt hat, in der Mitte liegen lassen, sich von seiner Stellung zurückziehen werde, so würde ich dies schmerzlich bedauern, hoffe aber, daß er nach einer kurzen Zeit, in welcher die Verhältnisse allerdings sehr verwirrt werden könnten, sobald er eingesehen hat, daß es ohne ihn nicht geht, patriotisch genug sein wird, seine Portefeuille wieder zu übernehmen. Von seinen Herren Collegen erwarte ich ein Gleiches nicht, würde dies Unglück aber nicht groß genug halten, um mein Votum zu ändern." Das von Sybel'sche Amendement wird indeß abge-