Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 110)
- Language
- German
- Belongs to
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110 gewissermaßen gesühnt werden durch einen Act der Milde, in welchem der Krieg sich selbst verurtheilt und aus dem Gedächtnisse zu flüchten strebt; das soll durch die Folge die reine Idee erweisen, welche zum Siege gelangt, die große Wahrheit eines heiligen patriotischen Strebens, das nur in der Einigung des zur Einheit berufenen und nach derselben ringenden Volkes, nur in dem unverkümmerten Genuß seines Ansehens und seiner Größe seine Erfüllung findet. Wir vermögen jedoch nicht zuzugestehen, daß die Höhe der Ausgleichungssumme, welche bewilligt wurde und welche dem Könige Georg ein doppelt höheres Jahreseinkommen gegen früher sichert, in einem richtigen Verhältnisse zu der eben ausgesprochenen Auffassung steht, und begreifen es, daß viele Stimmen, und unter diesen auch Lasker, sich gegen die gewährte Summe erhob. Ganz besonders fällt dabei in's Gewicht, daß der Verlust des Hannover'schen Domaniums, für welches die gewährte Summe ebenfalls als eine Entschädigung angesehen werden konnte,, thatsächlich nicht epistirt, und also der König Georg gar keinen Rechtsanspruch hat, weil nämlich das Domanium niemals vom Staate getrennt werden konnte und durch die Vereinigung des Staates Hannover mit Preußen ipso jure an den Staat Preußen übergegangen ist. Der Minister- Präsident wendete freilich dagegen ein, daß nur durch die in solchem Maße gewährte Summe vom Könige Georg die Unterschrift unter seine Verzichtleistung zu erlangen war; indeß bleibt doch immerhin sehr fraglich, ob in dem Augenblicke, wo dem besiegten Fürsten jedwede Macht zur Erlangung besserer Bedingungen, wenn es deren überhaupt bedurfte, fehlte, derselbe die dargebotene Hand mit geringerem Inhalte zurückgewiesen hätte. Lasker nun, der alle diese Gesichtspunkte aufs kräftigste beleuchtet und von ihnen aus den Vertrag verwirft, den von Sybel'schen Antrag hingegen empfiehlt, hebt jedoch noch einen anderen Umstand hervor, der für ihn am schwersten in's Ge-