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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 104

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 104)
Language
German
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104 Justiz-Minister Dr. Leonhardt den Vorwurf zu, nicht „unbefangen" und „wahr" gesprochen zu haben, und von anderer Seite den Einwurf, „durch die Wärme des Gefühls gute Vorschläge zu verunstalten." Allerdings spricht derselbe zu Anfang von einem gewissen Mißtrauen gegen die Rechtspflege, der man begegne, je nach dem Standpunkte verschieden; allein er führt diesen schweren und tief einschneidenden Vorwurf keineswegs auf Personen zurück, welche das Recht sprechen, sondern auf die Institutionen, denen jene selber dienen müssen, und wo er dennoch Personen nennt, da geschieht es im Zusammenhange mit Einrichtungen und Thatsachen, die er tadelt. „Unsere Justiz", äußerte sich Lasker, „krankt seit einem halben Jahrhundert. . . . Schon das Landrecht hat in seinem Entstehen den Grund dazu mit gelegt. So wenig ich die Vorzüge desselben verkennen will, so ging man doch bei seiner Zusammenstellung von der büreaukratischen Anschauung aus, daß das geschriebene Recht die einzig untrügliche Quelle sei, daß man das Rechtsleben von der wissenschaftlichen Entwickelung abschneiden müsse, und dadurch würdigt man den Richter zum Handwerker herab, der stets nur an dem Buchstaben des Gesetzes hängt. Man engte dadurch die neu aufkeimenden und wachsenden Bedürfnisse in eine gegebene Form ein, die mit den im Leben thatsächlich geltenden Bestimmungen oft in directem Widerspruch standen. So geschah es, daß der Laie, dem eine Kenntniß des formellen Rechts fast unzugänglich ist, die Mangelhaftigkeit des bestehenden Rechts für Mängel der Rechtsausübung nahm und Mißtrauen gegen die Justizpflege faßte. Der Handelsstand, auf dem dieser Druck des formelen Zwanges am meisten lastete, hat sich von demselben emancipirt, indem er in dem Handelsgesetzbuch das Leben selbst niedergeschrieben hat; dadurch aber, daß man den einen Theil befreit, entstehen nothwendig Risse in der Gesetzgebung, welche die übrigen Theile mit ihren Trümmern überschütten und das Uebel hier um so größer wachen. Viel schlimmer als mit dem

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