Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 102)
- Language
- German
- Belongs to
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102 Argumentirung des Minister - Präsidenten widerlegt, der „aus Gründen des Rechts und der Billigkeit" das Herzogthum Lauenburg von der Mittragung der Schuld freispricht, zu welcher bisher nur die beiden anderen Elbherzogthümer Schleswig und Holstein verpflichtet waren. Das Amendement wird angenommen, vom Herrenhause jedoch abgelehnt und der ganze Gesetzentwurf später am 12. Februar 1868 mit einem von dem Lasker'schen abweichenden Amendement Twesten angenommen, das dem Herzogthum Lauenburg nur die Verpflichtung auferlegt, mit dem auf dasselbe fallenden Antheil an der Schuld verhaftet zu bleiben. Nachdem Lasker unter gespannter Aufmerksamkeit des Hauses gesprochen, vermochte der folgende Gegenstand, der noch auf der Tagesordnung stand, die Versammlung nicht mehr zu fesseln, es zog bereits Ferienstimmung in das Haus ein, das sich noch an demselben Tage trennte, um am 7. Januar des neuen Jahres 1868 seine Thätigkeit wieder aufzunehmen. 1868. Wie das scheidende Jahr fast durch seine letzte Berührung Lasker unter den Abgeordneten auszeichnet, so geleitet ihn auch das neu begonnene mitten in das Interesse des Landtages und des Landes. Schon an der Schwelle der wieder aufgenommenen Session steht Lasker voran unter seinen Kollegen und plaidirt für seinen Declarationsantrag des § 84, betreffend die Redefreiheit der Abgeordneten, der bereits in der ersten und in der Schlußberathung angenommen war (vergleiche S. 100) und jetzt auch in der zweiten Berathung durch namentliche Abstimmung angenommen wurde. Aber kaum ist dieser Gegenstand erledigt, mit welchem Lasker's Namen innig verbunden bleiben wird, so steht derselbe Mann von Neuem im Mittelpunkte einer anderen großen Debatte, die durch ihn Werth und Bedeutung empfängt, deren Träger er ist, und in welcher er, wie schon so oft in ähnlichen Fällen, eine wunderbare Fülle von fachlichem Wissen, eine erstaunenswerthe Größe der plastischen Darstellungsfähigkeit entfaltet, einen Reichthum von Detail derart in einen