Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 100)
- Language
- German
- Belongs to
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100 ration des Artikels 84 ist nothwendig, weil das Obertribunal ihn so auslegt, wie es gethan. . . . Wir treten durch Annahme meines Antrages nicht m Widerspruch gegen unseren Beschluß im vorigen Jahre. Damals galt es, die Gerichte zu warnen, und sie folgten unserer Warnung, heute liegt ein Erkenntniß vor, das voraussichtlich vom Obertribunal bestätigt werden wird. Da bleibt nur der Weg der Gesetzgebung, der Deklaration, übrig, durch die wir unsere Stellung in keinem Falle verschlechtern." Unter lautem anhaltenden Beifalle verließ Laster die Rednertribüne, und in namentlicher Abstimmung erfolgte darauf die Annahme seines Deklarations-Antrages, die sich wiederholte, als derselbe am 2. December zur Schlußberathuug kam und am 8. Januar 1868 zur zweiten Berathung und Abstimmung gelangte. Beide Male steht Laster wiederum in dem Mittelpunkte der Debatte und führt sie gewissermaßen zu neuem Leben und erfüllt sie mit neuem Ernst, indem er das eine Mal sich mit tiefer Entrüstung gegen den Abgeordneten vonScheel-Plessen erhebt,der, „wiewohl neu in die Verhältnisse hereingekommen," — er lebte bis zur Befreiung der Elbherzogthümer unter dänischer Herrschaft daselbst und ist seitdem Ober-Präsident derselben —, „sich ein absprechendes Urtheil gegen Twesten erlaube und ihm die wahren Sympathieen für die Interessen des Vaterlandes abspreche," und das andere Mal sich gegen die Conservanven Wendel, deren Behauptungen er in lichtvoller Art widerlegt. „Der einzig würdige, zulässige und friedfertige Weg," schließt Lasker, „ist, daß man die Redefreiheit der Abgeordneten, wie sie immer bestanden, unzweifelhaft feststellt." Die Deklaration erlangte nicht die Zustimmung des Herrenhauses, in welchem sie am 15. Februar 1868 abgelehnt wurde, und erhielt also nicht Gesetzeskraft. Allein ihre Annahme im Abgeordnetenhaus übte eine bedeutende Gewalt im Schoß der parlamentarischen Parteien selbst aus, und keineswegs wird man fehl gehen, wenn man sie als den Anlaß betrachtet für den Rück-