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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 98

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 98)
Language
German
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98 Untersuchung einzuleiten; ein Senat des Ober-Tribunals gab darauf am 29. Januar 1866 dem § 84 eine neue Auslegung, und in Folge dessen mußte nunmehr die Untersuchung erhoben werden. In erster Instanz und ebenso in der zweiten wurden die Abgeordneten freigesprochen. Jetzt, im November 1866, ließ der Justizminister die Nichtigkeitsbeschwerde beim Ober- Tribunal anbringen, wodurch die Sache nochmals in die erste Instanz zurückverwiesen wurde, und dort damit endete, daß die Angeklagten in das höchste Strafmaß verurtheilt wurden. Man ist versucht, der politischen Stimmung der Zeit nachzuforschen, in welcher der Justizminister die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die beiden freisprechenden Urtheile einlegen ließ und dadurch den Beschluß des Ober-Tribunals extrahirte, durch welchen der Prozeß von Neuem wieder aufgenommen wurde. In der That wird man einer gewissen Ueberraschung sich nicht erwehren können, daß das gerade zu derselben Zeit geschah, als die Regierung das Dotationsgesetz einbrachte, das Annahme fand, und kurz nachdem Kredit und Indemnität, kurz Alles bewilligt worden, was die Regierung verlangt hat. Allein Lasker nimmt einen anderen Standpunkt ein und beleuchtet den Vorgang, der die Versammlung bewegt, von dem ausschließlich juristischen Gesichtspunkte aus. Er betont, daß der unzweifelhafte Sinn des fraglichen § 84 die ungeschmälerte Redefreiheit der Abgeordneten sei, die nicht in „Meinungen," sondern in „Aeußerungen" sich kund gebe; er zählt die vergeblichen Versuche auf, die seit 1852 gemacht wurden, jenen Sinn zu erschüttern und die alle zerschellten an der Macht des § 84, bis der gegenwärtige Obertribunalsbeschluß ihn anzutasten unternommen hätte. „Nun kann," ruft er aus, „der höchste Gerichtshof Manches umwerfen und Rechtsgrundsätze aufstellen, aber deshalb wird die Jurisdiction nicht blos von ihm geübt, wenn ihr auch schließlich der Executor die höchste Weihe ertheilt. Aber sind denn neben ihm und seiner Entscheidung die Tausende von Richtern nichts, und muß nicht in einem so wichtigen Falle die Jurisdiction

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