Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 97)
- Language
- German
- Belongs to
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97 Commission gewählt wurde, Zeugniß geben würde von der reichen Wirksamkeit dieses Abgeordneten. Bereits am 20. November, unmittelbar nachdem die Präsidentenwahl vollzogen war, reichte Lasker zwei Gesetzentwürfe ein, betreffend die Einstellung strafgerichtlicher Untersuchungen wegen der im Hause der Abgeordneten gehaltenen Reden der Abgeordneten Twesten und Frenzel, und betreffend die Declaration des § 84 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 über die Redefreiheit der Abgeordneten, von welchen der Letztere am 27. November zur Vorberathung auf die Tagesordnung gestellt wurde. Die Bänke des Hauses sind stark besetzt, die Tribünen überfüllt, und draußen, wie drinnen drückt es wie schwüle Gewitterluft auf die Gemüther. War doch die Redefreiheit der Abgeordneten, dieses höchste Palladium eines angesehenen Parlaments, das sich in wiederholt vorgekommenen Fällen unantastbar erwiesen hatte und eben erst den Mitgliedern des Reichstages im Artikel 30 der Bundesverfassung, wie selbstverständlich, gewährleistet wurde, durch eiuen Beschluß des höchsten Gerichtshofes des Landes angetastet und als Object der Strafrechtspflege dem Spruch der Gerichte unterworfen worden! So ringt wohl das Alte und das Neue in der Natur miteinander, wenn es im unausbleiblichen Wechsel der Erscheinungen sich begegnet, wie damals das Abgeordnetenhaus kampfgerüstet erschien gegen die traurigen Reminiscenzen des alten Conflikts der verstossenen Jahre, in dem Augenblicke, wo es zum ersten Mal die Vertreter der neuen Provinzen in seiner Mitte hatte und mit ihnen vereint der Arbeit zu neuen Schöpfungen sich widmete. Werfen wir einen flüchtigen Blick auf die Geschichte dieses Beschlusses: so reicht sie zurück bis in den Mai 1865, wo der Verfassungsstreit aufs äußerste entbrannt war und später im Juni der Justizminister gegen zwei Abgeordnete Anklage erheben ließ. Die Gerichte erster und zweiter Instanz erklärten sich unter Berufung des § 84 der Verfassung, der die Redefreiheit der Abgeordneten gestatte, incompetent, die iv. 7