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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 94

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 94)
Language
German
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94 selben aus, weil sie die schlechteste Eroberung wären, welche mit den neuen Provinzen gemacht sei, und als am 18. Oktober der Gesetzentwurf betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste berathen wird, führt er in langer und eindringlicher Rede im Sinne des Hoverbeck'schen Amendements die Unzulässigkeil des Passus im § 5 aus, wonach die Mannschaften der Reserve eingezogen werden dürfen, falls „nothwendige Verstärkungen" die Einberufung in den Dienst erfordern. Lasker erklärt so große Bedenken gegen diese Worte zu haben, daß er, falls dieselben unverändert stehen bleiben, gegen das ganze Gesetz stimmen würde, wiewol dasselbe mehrfache Erleichterungen enthalte. Nach Lasker sprechen sowol der preußische Kriegsminister, als der Bundeskanzler, beide mit besonderer Bezugnahme auf Lasker für die Beibehaltung der angefochtenen Worte, und erklären, daß, falls dieselben gestrichen würden, das ganze Gesetz damit fallen gelassen und zurückgezogen werden solle. Allein Lasker, wiewol er die bedeutenden Vortheile des Gesetzes erkannte, stimmte mit der Fortschrittspartei für die Streichung. Am folgenden Tage, den 19. Oktober, betheiligt sich derselbe zweimal an der Debatte über das Postgesetz und verweilte namentlich bei dem Amendement Becker-Wiggers, betreffend die Unverletzlichkeil des Briefgeheimnisses, das er unterstützt. Unmittelbar vor ihm hatte der Regierungs-Commissar erklärt, daß das Zustandekommen des Gesetzes gefährdet sei, wenn dieses Amendement angenommen würde; Lasker spricht sich darauf gegen derartige Drohungen mit Nachdruck aus und erklärt unter „lebhaftem Bravo": „Ich muß zunächst mein tiefes Bedauern darüber aussprechen, daß es Gewohnheit wird, selbst bei ganz gleichgültigen Dingen uns zu drohen mit dem Nichtzustandekommen . . . Wenn man uns bei jeder Gelegenheit mit diesem Drücker kommt, dann sind wir wahrhaftig nicht mehr frei ... Da wir nicht im Stande sind, gegenwärtig ein vollständiges Specialgesetz fertig zu machen, so thun wir nur unserem Gewissen Genüge, indem wir wenigstens die

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