Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 91)
- Language
- German
- Belongs to
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91 werde, für einzelne Fälle der Gesetzgebung im Bundesrathe und Zollparlament an den Verhandlungen der Beschlüsse des Norddeutschen Bundesraths und Reichsrathes Theil nehmen zu lassen. Lasker bezeichnet diesen Antrag als den Weg, den man zur Herbeiführung der Gemeinsamkeit, die man anstrebe, betreten müsse, und der wirksamer sei, als diplomatische Verhandlungen. Gleichzeitig findet er kräftige Unterstützung im Reichstage; allein Lasker zieht denselben unter lebhaftem Beifall der Versammlung zurück, da der Zeitpunkt dafür noch nicht geeignet erscheint. Am 10. Oktober steht die Schlußberathung über den von Lasker beantragten Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Zinsbeschränkungen aus der Tagesordnung. Es ist seinem Wesen nach derselbe Antrag, welcher bereits am 17. Januar im Abgeordnetenhause von Lasker eingebracht und dort angenommen, aber durch die Ungunst des Herrenhauses gegen denselben zweimal zu Falle gebracht wurde. In dem Reichstage, wo er jetzt zur Verhandlung kam, war das Terrain in soweit günstiger, als sein Schicksal nicht von der Zustimmung des Herrenhauses abhing; allein die rechte Seite des Hauses bereitete ihn Schwierigkeit durch Amendements und Gegenanträge, die eine Vertagung desselben bezweckten, bis erst ein von ihr eingebrachter Entwurf über Errichtung von Hypothekenbanken zum Gesetze erhoben sei, der den Creditverkehr des Grundbesitzes erleichtert. Diesen Gegenanträgen wurde jedoch bedeutend die Spitze dadurch abgebrochen, daß der Bundeskanzler sich für den Lasker'schen Entwurf aussprach, sein großes Interesse daran zu erkennen gab und hinzufügte, die Reform der Hypotheken-Gesetzgebung, welche von der rechten Seite in Aussicht genommen wäre, sei innerhalb der Leglislatur des Norddeutschen Bundes herbeizuführen, wo er die Hemmnisse nicht zu überwinden habe, die ihm seine Operationen in der preußischen Landesgesetzgebung erschweren. Lasker, der in einer reich detaillirten und überzeugenden Auseinandersetzung ebensowol die Ansicht seiner Gegner widerlegt.