Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 83)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3138070-3138073-3138074--0976-3139066- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
83 tage der übrigen norddeutschen Sraaten — die aus den Berathungen des ersten Reichstages hervorgegangene Verfassung seiner Beschlußfassung zu unterstellen und zu genehmigen. Je größere Verdienste Lasker unstreitig um das Zustandekommen dieser Reichsverfassung hatte, die seinen Amendiruugen eine Reihe wesentlicher Bestimmungen verdankte, desto größer erschien der Aulheil, den er der endgültigen Berathung darüber im Abgeordnetenhause zuwendete, und das bedeutende Plaidoyer, das er am 8. Mai hielt, war der Prolog zu nennen, welchem der Act der Verfaßungsannahme unmittelbar nachfolgen würde. Er entkräftet mit glänzender Beredsamkeit alle Befürchtungen, welche die linke Seite an den Verfassungs-Entwurf knüpfte, wiewohl er einzelne Anordnungen in demselben bemängelt, z. B. den Ausfall der Diätenzahlung, den Passus über die Verantwortlichkeit, und fügt hinzu: „Ich selber habe zu denjenigen Mitgliedern des Reichstages gehört, die für viele Bestimmungen auf das eifrigste eingetreten sind, die leider nicht die Majorität des Hauses erlangten; ich habe zu denjenigen gehört, die auf sogenannte Kabinetsfragen keine Rücksicht sgenommen. Aber jetzt muß mit Thatsachen gerechnet werden, auch mit der bestimmenden Mehrheit, wir müssen jetzt etwas zu Stande bringen. Die Zukunft gehört uns doch, die Zukunft wird uns Gerechtigkeit widerfahren lassen. . . . Auch Das gereicht der Verfassung zur Empfehlung, daß eine so überwiegende Majorität und in dieser so viele liberale Männer sich ihr anschließen und ihr damit den Stempel der Weihe aufdrücken konnten." Wir begegnen in diesen Aeußerungen einem Moment, das uns von großem Belang erscheint für den unverbrüchlichen Glauben an Laskers politische Treue. Wir haben weder Recht noch Beruf, diesen in Zweifel zu ziehen oder zu vertheidigen; allein wir wissen, welche Beurtheilung die politische Thätigkeit Laskers seit der Jndemnitätsbewilligung vielfach gefunden hat, und wie schwer ein großer Theil des Volkes diesem allerdings veränderten Vorgehen zu folgen bereit ist, und meinen, 6*