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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 82

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 82)
Language
German
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82 Meinung, die Wählbarkeit der Beamten zu streichen, da auf die Bewilligung von Diäten für dieselben keine Aussicht fei, denn es könnten sonst gerade Beamte in den Reichstag kommen, von denen er es nicht wünsche. Als in derselben Sitzung die Diätenfrage darauf zum zweiten Male bei der Discussion des Art. 32 zur Sprache kam, erklärte er: Ich bin ein entschiedener Anhänger des allgemeinen Wahlrechts und wünsche, daß es gründlich durchgeführt werde. Durch die Erwägung, daß möglicher Weise der Verfassungs-Entwurf dadurch gefährdet werden könnte, kann ich nicht veranlaßt werden, dagegen zu stimmen. In der letzten Sitzung am 16. April ergreift er das Wort zur Begründung seines in Verbindung mit dem Herzog v. Ujest zu Art. 60 gestellten Amendements, welches mit jenem lautet: „Die Friedenspräsenzstärke des Bundesheeres wird bis zum 31. December 1871 aus 1% der Bevölkerung von 1867 uormirt und wird pro rata derselben von den einzelnen Bundesstaaten gestellt. Für die spätere Zeit wird die Friedensstärke des Heeres im Wege der Bundesgesetzgebung festgestellt." Wir wollen, ruft er aus, indem wir das Ausgabe-Bewilligungsrecht intakt erhalten wissen wollen, die Rechte des Abgeordnetenhauses nicht zu Schanden werden lassen. . . . Wir finden die Grundlage der gesetzlichen- Organisation des Heeres darin, daß die allgemeine Wehrpflicht, die Zahl der Dienstjahre zugegeben worden ist, welche die Regierung als nothwendig für die Reorganisation gefordert hat. Darüber können wir nicht hinausgehen. Wenn das Amendement Stolberg in dem Sinne des Abgeordneten v. Binke angenommen werden sollte, müßten viele Mitglieder und auch ich gegen die ganze Verfassung stimmen." Auch dieses Amendement findet Eingang in die Verfassung. Landtag. Tags darauf, am 18. April, wurde der erste verfassungsgebende Reichstag des norddeutschen Bundes geschlossen, und am 30. April trat der preußische Landtag zu einer außerordentlichen Session zusammen, um — wie ja auch die Land-

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