Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
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81 saunte feine Nachgiebigkeit. So erklärt er in der Discussion über den Abschnitt XII „Bundessinanzen" sich am 9. April für das Amendement Miguel, wonach alle Einnahmen und Ausgäben des Bundes für jedes Jahr veranschlagt und auf den Bundeshaushält-Erat gebracht werden müssen und letzterer vor Beginn des Etatsjahres durch ein Gesetz festzustellen sei. Gegen die Feststellung des Bundeshaushälts-Etat durch ein Gesetz hatte sich der Finanz-Minister ausgesprochen, weil der Fall eintreten könnte, daß einmal ein Budget nicht zu Stande komme; Lasker jedoch erklärt: „Wir wollen alle möglichen Garantien geben, um die Wiederkehr des Conflicts unmöglich zu machen; darüber hinaus können wir Ihnen nicht folgen. Fordert die Regierung, daß wir die preußischen verfassungsmäßigen Zustände für den norddeutschen Bund außer Kraft setzen, so würde die frühere uns zugerufene Warnung zur Wahrheit: wir wären nichts weiter, als eine Geldbewilligungsmaschine. Wir wollen nicht das Einräumen größerer Rechte, aber wir geben nicht zu die Erweiterung der Befugnisse der Regierung, welche die Verfassung in Frage stellen könnten." Am folgenden Tage, am 10. April, stellt er in Verbindung mit Miquel das Amendement, zu Art. 79 hinzuzufügen: „der Eintritt der süddeutschen Staaten oder eines derselben in den Bund erfolgt auf den Vorschlag des Bundes-Präsidiums im Wege der Bundes-Gesetzgebung." In der Begründung desselben nimmt er die Regierung vor dem Vorwurf in Schutz, daß sie nicht das ganze Deutschland habe einigen wollen und erklärt als die eigentliche Idee des Amendements, den Beitritt der süddeutschen' Staaten als eine innere Angelegenheit zu bezeichnen, welche nicht durch Verfassungsänderung, sondern nur durch Gesetze bewirkt werde, und daß das Ausland kein Recht habe, sich in diese Angelegenheit zu mischen. Bei der Abstimmung wird das Amendement an- und in die Verfassung aufgenommen. In der Schlußberathung des Verfassungs-Entwurfs, die am 15. April beginnt, ist er bei der Discussion über Art. 21 der iv. 6