Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 78)
- Language
- German
- Belongs to
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78 tages oder über Theile derselben sind unter keinerlei Umständen strafbar". Zum allgemeinen Wahlrecht, bemerkt er, gehöre ganz nothwendig, daß die Wähler von dem unterrichtet werden, was hier vorgeht und was ihre Vertreter leisten; das aber geschehe nur durch die Presse. Man hat uns mit dev milden Praxis zu trösten gesucht, mit der verfahren werden würde, aber die Presse, die von der milden Praxis abhängig ist, das ist eine Presse mit dem Strick um den Hals; es ist gefährlich, von dem Wohlwollen des Staatsanwalts und dessen Chef abzuhängen. Und wie sieht es nun mit der Stellung der Presse in den Einzelstaaten aus? Was hier unterdrückt wird, ist dort frei zu lesen. Diese halbe Oeffentlichkeit ist nicht conservaiiv, nicht liberal, sie ist anarchische Unordnung". Bei der Abstimmung wird dieses Amendement angenommen und der ganze Artikel 22 mit dem Amendement Lasker findet seine Stelle in der Verfassung. Gleichzeitig stellt er in derselben Sitzung ein Amendement zu Art. 23, betreffend die Competenz des Reichstages und plaidirt für den Art. 24 der Verfassung, die dreijährige Legislaturperiode des Reichstages betreffend. Am 2. April erklärt er sich gegen den formalen Patriotismus, keine eintägige Pause in den Berathungen eintreten zu lassen, die jedenfalls zur gründlichen Verberathung nothwendig wäre, und am 5. April tritt er mit lebhaftem Antheil und einem bedeutenden Vortrage in die Debatte über den Abschnitt XI „Bundeskriegswesen" ein, indem er sich für das Amendement Forkenbeck erklärt^ dahin lautend: „Jeder wehrpflichtige Deutsche ist 12 Jahre hindurch, in der Regel vom 20. Lebensjahre an, dienstpflichtig. Der Dienst soll im stehenden Heere 7 Jahre, davon bei den Fahnen höchstens die ersten 3 Jahre, in der Reserve 4 Jahre und in der Landwehr 5 Jahre dauern." . . . Lasker? wendet sich speziell gegen das Amendement Waldeck-Duncker, durch welche die ganze Heeresorganisation in's Ungewisse verschoben werde, und bezeichnet den Gegensatz, in welchem er sich zu