Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 77

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 77)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3138070-3138073-3138074--0970-3139060
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

77 ihre Petition im berathenden Reichstage sich negirend und später im gesetzgebenden schweigend verhielt. Der Zug der Geschichte geht indeß über die Völker hin, und was die Berufenen als selbstverständlich erachten, ihre Zuversicht auf die Ausgleichung der bürgerlichen Unterschiede zwischen den Juden und anderen Glaubensbekennern, leuchtet auch den Laien immer mehr ein; was diese zerstreut und individuell ansehen, das erfassen jene als ein ideales Ganzes und tragen es empor zum Wesen der allgemeinen Wahrheit, für welche sie wirken, und in welcher auch das Einzelne, Specielle seinen vollen Abschluß, die Bedeutung eines mit dem Ganzen harmonirenden Gliedes erhält. Diesenhöchsten Standort in der Politik nimmt Lasker ein, und nur von diesem aus sind wir berechtigt, sein Verhalten in der Judenfrage zu beurtheilen. Am 26. März begründet Lasker zu § 7 der Verfassung zwei von ihm eingebrachte Amendements, durch welche er festgestellt wissen will, daß Verfassungsveränderungen vom Bundes-?athe nicht allein vorgenommen werden können, und daß dem Reichstage auch die Initiative zu Verfassungsveränderungen zustehe. Das eine dieser Amendents wird sofort in die Verfassung aufgenommen, das andere wird zu späterer Einschaltung angenommen und vorbehalten. In derselben Sitzung motivirt er zu § 11 wiederum ein von ihm herrührendes Amendement, betreffend die Minister-Verantwortlichkeit, die nicht auf die Schultern des Bundeskanzlers allein gehäuft werden dürfe, da derselbe unmöglich bei seiner Gegenzeichnung auch Kenntniß von allen Sachen haben könne und die Verantwortlichkeit daher durchaus imaginär bliebe; vielmehr sollen die Vorstände der Verwaltung, deren Ernennung in der Befugniß des' Bundes-Kanzlers liege, verantwortlich sein. Ebenso stellt er am 28. Amendements zu den Artikeln 12 und 18 und ergreift am 29. das Wort zur längeren Begründung eines von ihm zu Artikel 28 eingebrachten Amendements, welches lautete: „Wahrheitsgetreue Berichte über Verhandlungen des Reichs-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.