Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 76)
- Language
- German
- Belongs to
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76 nen wir, resullirt zweierlei: Weder genügt immer für den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte Seitens der Juden die allgemeine Fassung eines Verfassungs - Paragraphen über religiöse Gleichberechtigung, noch ist es ersprießlich, für die Juden Specialgesetze zu statuiren, da diese den Mangel ihres idealen inneren Zusammenhanges mit dem Staate ausdrücken. Wir können daher Herrn Lasker nur beipflichten, daß er die Spe-. cialgesetzgebung für die Juden wie ein Danaergeschenk zurückweist; sie ist schädlich und für die Stellung der Juden von sehr zweideutigem Werth. Allein das schließt nicht aus, daß dieser Umstand immer wieder hervorzuheben sei und bei jeder dargebotenen Gelegenheit mir möglichstem Nachdruck erörtert werden müsse. Die Juden sind leider noch nicht so weit gekommen, daß sie vornehm alle politische Unbill ignoriren dürfen, da ja doch die Zeit dieselben früher oder später ausgleichen werde. Die Juden in allen Schichten und Rangstufeu werden von einem gemeinsamen Gefühl der Ehre und des Stolzes freudig bewegt, wenn einer ihrer Glaubensgenossen sich durch irgend welches Verdienst auszeichnet, .— wenn einer der jüdischen Abgeordneten im Parlamente die Interessen des Staates, die Gedanken des Volkes, die Forderungen der Zeit beleuchtet. Das ist anscheinend eine Specialstellung, welche der Jude sich selber giebt; in Wahrheit ist es das Kennzeichen und der Ausdruck seines heißen Strebens und Ringens nach inniger staatlicher Verschmelzung mit allen Bewohnern, der Protest gegen die Jsolirung, in welcher er sich befindet. Es berührt daher die Juden eigenthümlich, daß seine Glaubensgenossen, so oft sein religiöses Verhältniß tangirende Fragen verhandelt werden, nicht das ganze volle Gewicht ihrer Vertretung in die Waage legen, — eine That, in welcher nur der Abgeordnete vr. Kosch eine beständige Ausnahme macht, — und wir begreifen es wohl, daß insonders die Gemeinden in Meklenburg sich nicht zu dem Heroismus der Entsagung erheben können, mit welchem Lasker bei Gelegenheit der Verhandlung über