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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 74

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 74)
Language
German
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74 März ergreift er das Wort, um im Sinne des Antrages des Dr. Braun (Wiesbaden) ein bestimmtes Maß von Grundrechten in den Art. 4 der Verfassung aufzunehmen. Sein Vortrug ist von einem edlen Hauch der Auffassung durchweht, in ihm findet eine wohlthuende, harmonische Durchdringung der intellectuellen und der materiellen Interessen statt, die gleichmäßig dem Volke gewahrt bleiben müssen, und nur in dieser Verbindung, erklärt Redner, welche durch das Amendement erzielt werde, sei das Nöthigste enthalten, was die Verfassung wirklich wahr machen kann. So sehr nun aber Lasker diesem Amendement, das keine Annahme erlangt, seine Unterstützung leiht-, so negirend verhält er sich in derselben Sitzung, gegenüber einem andern, von vr. Prosch eingebrachten, das in dem Artikel 4 die Bestimmungen über die staatsbürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen aufzunehmen beantragt. Bei seiner persönlichen Stellung zu demselben, bemerkt er, könne er für diesen nur dankbar sein, aber wie er die Stimmung der Juden kenne, wollten diese keine Specialgesetzgebung, und auch er nach seinem Gefühle verlange nach keinem besonderen Gesetze für sie. Der Antrag wird fast einstimmig abgelehnt. Es verlohnt sich vielleicht der Mühe, einen Augenblick bei diesem Antrage zu verweilen, der zweifelsohne eine breite Unterlage hatte. Denn wie wenig entspricht die concrete Wirklichkeit in der staatsbürgerlichen Stellung der Juden allem idealen Glanz der Verfassung in Preußen! Wie viel mittelalterliche Praxis herrscht im Staatsleben der Juden in Meklenburg, trotz aller Theorien, die bei verschiedenen Anlässen den Bedürfnissen und den Anschauungen der Gegenwart gerecht zu werden strebten! Eine wahre Poesie von Wachsamkeit und Mißgunst gegen die heiligen Menschenrechte der Juden hält ihren Zauberstab über Meklenburgs Staat, und trotz aller Stürme, die ihn anherrschen, und trotz aller Prosa des politischen Lebens, das oft mit drohendem Ernst sich erfüllt, treibt

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