Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 68)
- Language
- German
- Belongs to
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68 die Vermehrung des Betriebs-Capitals, die Herstellung doppelter Bahngeleise und nothwendiger Ergänzungsanlagen der Staats- Lahnen u. s. w. zur Berathung kommt, in welchem der § 2 des Regierungs-Entwurfs anordnet, daß der zu diesen Anlagen und Anschaffungen erforderliche Geldbedarf zunächst aus anderweitig disponiblen Staatsfonds, und soweit diese nicht ausreichen, bis zur Höhe der Anschlagssumme von 24 Millionen durch eine verzinsliche Anleihe zu beschaffen ist. Diesen Passus ändert nun die Commissionsvorlage durch den Zusatz, daß jene Verwendungen, welche aus anderweitig disponiblen Staats-Fonds erfolgen sollen, vorher im Staatshaushalts - Etat zum Ansatz zu bringen seien und hier der budgetmäßigen Beschlußnahme unterliegen sollen; der Betrag derselben werde gleichzeitig von der Anleihesumme in Abzug gebracht. Laster endlich brachte dazu das Amendement ein, daß im Falle die Fassung der Commission abgesetzt werde, auch auf den Regierungs-Entwurf die Worte: „Soweit derselbe nicht aus anderweitig disponiblen Staatsfonds gedeckt werden kann," gestrichen werden sollten. In der Begründung seines Amendements greift Laster in zwei längeren Vortrügen die Auffassung der Regierung und die unmittelbar vor ihm geäußerten Theorien des Handels-Ministers in einer Weise an, die an die des heißesten Conflicts erinnert. „Wenn bei jeder Gelegenheit," bemerkt er, „wo uns große Bewilligungen zugemuthet werden, und wir in eine sachliche und ernstliche Prüfung eintreten, die Warnung an uns ergeht„Ihr wollt einen Conflict heraufbeschwören", dann sind wir fertig mit unseren Verhandlungen. Das ist kein Conflict, wenn eine Landesvertretung es sich genau überlegt, ob sie 24 Millionen bewilligen soll und unter welchen Voraussetzungen. . . . Seit wann ist es Sitte in constitutionellen Ländern, daß die Regierung statt der Gründe sür die Vertreter des Landes die Drohung bereit hält: Wenn Ihr nicht einstimmt, so kommt der Conflict, der zu Eurem Nachtheil ausgetragen wird! In keinem constitutionellen Lande ist eine regelmäßige Verhandlung der