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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 67

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 67)
Language
German
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67 nicht blos mit Worten die Rechte des Polkes zu vertheidigen. Er wendet sich darauf gegen den Einwurf, daß der § 2 des Garantie-Gesetzes ein allgemeiner Verfassungs-Grundsatz sei und daher nicht in ein Spezialgesetz gehöre, und widerlegt ihn mit seiner ausgedehnten Rechtskenntniß, die selbst in der Gesetzgebung fremder Länder sogar mit den Formen und der Fassung der Gesetze vertraut ist. Für ihn handelt es sich in dem vorliegenden Falle nur darum, daß nach dem anerkannten Grundsätze alle Garantieen, welche gegenwärtig von dem preußischen Staate übernommen sind, den Character von Institutionen an sich tragen, deren Ursprung in einem Gesetze zu suchen ist, es sei also demnach ganz unzweifelhaft, daß nur durch ein Gesetz die Modalitäten dieser Garantieen verändert werden können. „Unser wie die Sonne klares Recht ist gebrochen durch entgegengesetzte Erklärungen und Handlungen der Regierung, undich glaube, es würde wieder geheilt werden, wenn die Regierung nun eine dem verfassungsmäßigen Recht conforme Erklärung abgeben würde." Lasker leugnet nicht, daß durch eine derartige Stellung der gesetzgebenden Gewalten zu einander, wie sie sich durch die in Rede stehende Gesetzes-Vorlage wieder auszubilden drohe, die materiellen Landesinteressen wesentlich Schaden nehmen können; allein darauf dürfe nicht Rücksicht genommen werden, wenn es sich um die Wahrung eines bestrittenen Verfassungsrechts handelt. Das sei gleichzeitig Praxis gewesen in der ruhmvollsten eonstitutionellen Zeit des preußischen Staates in dem vereinigten Landtag. „Es ist unsere Pflicht, die materiellen Interessen zu fördern, überall wo wir es können; aber wir müssen einen Augenblick von diesen materiellen Interessen uns abwenden, wenn es sich um die höchsten Verfassungsfragen des Landes handelt, wenn das Recht des Volkes in Frage gestellt ist". Das Haus versagte indeß dem § 2 die Zustimmnng und erklärte sich für den Regierungsentwurf. — Noch energischer betont Lasker das Verfassungsrecht, als am folgenden Tage, am 30. Januar, der Gesetzentwurf, betreffend 5*

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