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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 63

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 63)
Language
German
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63 seinem Vermögen liegen, in einem erheblichen Grade von Unredlichkeit, in Verdunkelung des Vermögens, in Fluchtversuch, in allen diesen Fallen will er die Schuldhaft nicht ausschließen, weil dies ein Privilegium wäre für den armen Mann, seine contractlichen Verpflichtungen nicht zu erfüllen. In diesen engeren Grenzen, erklärt der Redner, sei die Schuldhaft vor dem sittlichen und öffentlichen Bewußtsein gerechtfertigt, weil nicht die Armuth des Schuldners, sondern sein eigener Wille der Grund der Freiheitsberaubung sei; im anderen Falle verstoße sie gegen die Würde des Staats, der herabgewürdigt werde zum Diener eines selbstsüchtigen, rachesüchtigen Gläubigers. Die Schuldhaft verschlechtere aber auch die Moral, denn das sittliche Bewußtsein werde verdunkelt, wenn Ehre und Geld auf eine Linie gestellt werden. „Die Schuldhaft ist immer behaftet mit einem gewissen Makel, und es entsteht bei Jedem, der einmal der Schuldhaft unterworfen wird, der natürliche Gedanke, daß der Mangel an Geld die Ehre verkümmere, und daß die Ehre wieder hergestellt werde durch den Erwerb von Geld. Ebenso verdunkelt die Schuldhaft die Merkmale für die Grenze zwischen Criminal- und Civilrecht. Wie leicht ist ein Mann zu einem Vergehen genesgt, wenn dieses nicht strenger bestraft wird, als seine Armuth! ... Ich will auch nicht verschweigen, daß ich die Schuldhaft für eine politische Frage halte, denn die persönliche Freiheit ist das Grundelement und der mächtigste Pfeiler der politischen Freiheit. Es giebt keine größere Demüthigung für den freien Mann, als wenn er einem wilden Thiere gleich unter Schloß und Riegel gehalten wird. Mag der Verbrecher in der Entziehung der Freiheit eine Sühne finden. Wer ohne seine Schuld in dieser Weise von der Gesellschaft gemißhandelt' wird, bei dem bleibt entweder das brennende Gefühl der Demüthigung zurück, oder wenn er eine kräftigere, minder geregelte Natur ist, bemächtigt sich seiner das Gefühl der Rache gegen die Gesellschaft. Keine

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