Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 59

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 59)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3138070-3138073-3138074--0952-3139042
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

59 Umstand, daß man die erste Hypothek gegen einen geringeren Zinsfuß beschaffen könne, als die zweite und so fort. So lange nun der Zinsfuß für ganz sichere Capitalien noch nicht den höchsten zulässigen Grad erreicht habe, so lange man noch die erste Hypothek zu 4 Procent unterbringt, könne die zweite aufgenommen werden, wenn man höhere Zinsen gewährt, etwa bis zu 5 Procent hinaufsteigt. Von dem Augenblicke an aber, in welchem für die erste Hypothek der volle gesetzlich gestattete Zinsfuß bezahlt werden müsse, sei es selbstverständlich, daß die zweite Hypothek keine Abnehmer mehr findet, denn sie können keine Prämie mehr für die spätere Stelle gewähren. Der Kreditverkehr greife dann nach dem Hülfsmittel des Damnums, indem gleich bei Beschaffung der Hypothek ein Theil des Capitals aufgegeben, d. h. nicht empfangen werde; das sei aber die Form des verhüllten Wuchers, der juridisch schlimmere Folgen, als der höhere Zinsfuß nach sich ziehe. So werde die zweite Hypothek auf die schlimmere Art des Wuchers hingewiesen, wenn man nicht gestattete, daß der Gläubiger sich eines erlaubten höheren Zinsfußes bediene. Um nun die Strafbarkeit des Damnums zu vermeiden, sei es zur Regel geworden, daß eine Zwischenperson eintrete, d. h. daß man zum Scheine das Capital auf eine sonst unbetheiligte Person eintragen läßt. Da sich hiermit aber Menschen ganz untergeordneten Ranges abgeben, so führe das nicht selten zum Betrüge und zu den vielen unsauberen Geschäften, die in Berlin vorkommen. Der schlimmste Schaden endlich entstehe daraus für die Moral. Denn um die Mittelsperson zu umgehen, lasse man Capitalien eintragen für die Frau oder sonst einen nächsten Verwandten, und so dringe die häßliche Wirthschaft der Kreditbeschaffung in die Familie, indem die Frau und die Verwandten gezwungen werden, Antheil zu nehmen an den schlechten Geschäften des Mannes. Zu allen diesen Mißständen bietet der Gesetzentwurf Laskers das natürliche Ventil, wonach mit dem Augenblicke, wo die erste Hypothek nur gegen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.