Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 52)
- Language
- German
- Belongs to
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52 AbgeordneLelen Schulze-Delitzsch eingebrachten, sowie des von der Königl. Staats-Regierung vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. Man muß das, was Laster darüber sprach, selbst gehört, oder in extenso vor sich haben, um das überzeugende und vor Allem reine, sittlich geläuterte Gefühl nachzuempfinden, das der Vortrag hervorbrachte. Da trägt die Sprache eine so edle Form, die Redeweise eine so vornehme Färbung, da ist der Inhalt so groß angelegt und der beherrschende Gedanke so klar und durchsichtig durchgeführt, daß wir begreifen, es hier mit einer der größten Leistungen Laskers auf der Tribüne des Parlaments zu thun zu haben. „Das Genossenschaftswesen ist meiner Meinung nach eine der schönsten Blüthen der Cultur, das Genossenschaftswesen, wie es in Deutschland sich gebildet hat, ist ein Sieg des klaren Denkers über den unklaren Kopf, der die Bedürftigen auf den Staatssäckel anweist und ihre Thatkraft untergräbt. Nicht blos in Deutschland, auch im Auslande hat man anerkannt, daß nunmehr Deutschland zum Heimathlande der Genossenschaften geworden ist, und daß es selbst die Formationen der Genossenschaften, welche es vom Auslande übernommen hat, vielfach verbessert und in Harmonie gesetzt, mit ihren innersten Prinzipien, dem Auslande wiedergiebt." Nach einer statistischen Uebersicht über das Genossenschaftswesen und der Hervorhebung der volkswirthschaftlichen und socialen Bedeutung desselben fährt Laster fort: „Dies Alles bestimmt mich zu dem Glauben, daß wir trotz der sehr großen Zahl der schon bestehenden Vereine und trotz der großen Zahl ihrer Mitglieder jetzt erst am ersten Anfang einer großartigen Entwickelung stehen, bald dürfte die Zeit kommen, in welcher man Städte ohne Genossenschaften zu den Städten niederen Culturgrades zählen wird." Indem Redner darauf die Hindernisse der Gesetzgebung spezialisirt, gegen welche sich die Ge-