Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 51)
- Language
- German
- Belongs to
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51 bestens eine Erweiterung der Lotterie, welche gerüchtweise mit den neu erworbenen Ländern in Verbindung gebracht würde, nicht stattfinden möge, da dies nach der moralischen Auffassung von diesem Institut nicht mit dem Staatsinteresse übereinstimme. Tags darauf, am 14. December, als in der Vorberathung des Staatshaushalts - Etats pro 1867 über die directen Steuern verhandelt wurde, führt er in einem längeren von vielen Beifallsbezeugungen bald aus der einen, bald aus der anderen Seite des Hauses begleiteten Vortrage aus, daß die Form der Vorberathung durchaus nicht den Tadel verdiene, der ihr von der Fortschrittspartei beigelegt würde, daß ferner die rechte Seite des Hauses den speciellen Gegenstand der Berathung nicht genug in Zusammenhang mit den Anträgen des Berichts von 1865 würdige, und daß endlich die Ausführungen des Finanzministers von Anfang bis zu Ende auf einem Mißverständniß beruhen. Laster plaidirt dabei für den Antrag Michaelis (Stettin) der auf die Contignentirung der Steuer gerichtet ist, weil nach der bisherigen Praxis die Ausübung eines unbegrenzten Rechts der Ausgabe-Bewilliguug sich machtlos erwiesen habe dadurch, daß es nicht von dem Recht der Einnahme-Bewilligung begleitet war, und schließt: „Es liegt stets im Interesse der Landesvertretung und der Regierung, den Begriff der Wandelbarkeit einzuführen, damit nicht die Steuern den Character der Starrheit annehmen und damit nicht die Ausgaben und die gesammte Finanzwirthschaft darunter leiden, daß sie unter dem starren Gesetz unwandelbarer Steuern sich bewegen müsse. Das ist der Kern der Contignentirung, und deswegen glaube ich, daß die Regierung sie ins Auge fassen darf, selbst wenn die Mittel des Staats ihr zur Zeit nicht erlauben, die Einnahmen aus den betreffenden Steuern zu ermäßigen". In derselben Sitzung spricht er außerdem zweimal zur Geschäftsordnung und in der folgenden, am 17. December, referiri er als Berichterstatter über den Bericht und Rachtragsbericht der 19. Commission zur Vorberathung des von dem 4*