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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 50

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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50 keineswegs damit eine dauernde Genehmigung der in dem Etat ausgedrückten Einrichtung ausspricht. In diesem Sinne stimmt er für den Antrag Virchow-Vaerst, der die Bewilligung des Militäretats durch ein Pausch-Quantum fordert; als dieser jedoch gegen den Antrag Reichenheim siel, welcher das vom Kriegsminister geforderte Ordinarium als „fortdauernde Ausgabe^ bezeichnet, erklärte er sich gegen den zweiten Anrrag desselben Abgeordneten, nach welchem das geforderte Extraordinarium als „außerodentliche Ausgaben" für das Jahr 1867 zu bewilligen sei. Am 11. December betheiligte er sich an den Debatten über den Marine-Etat und über die Postverwaltung, am 12. an der Berathung über das Bergmannsgesetz und am 13. spricht er zu dem Etat der Eisenbahn-Verwaltung über den Vertrag der Staats - Regierung mit der Cölu - Mindener Eisenbahn-Gesellschaft. Er lehnt dabei an seinen Vertrag vom 21. November an und motivirt in gründlicher Darlegung seinen Antrag, der dahin geht, daß mit Rücksicht auf den thatsächlichen Zustand, welchen die Königl. Staats-Regiernng durch die Ausführung des zwischen ihr und der Cöln - Mindener Eisenbahn- Gesellschaft geschlossenen Vertrages vom 10. August 1865 geschaffen hat, das Haus der Abgeordneten die Einnahme genehmige, sich jedoch gegen die Annahme verwahre, daß es durch dieses Votum auf die verlangte Vorlegung des Vortrages vom 10. August 1865 und die demnächstige Prüfung desselben verzichte. Noch an demselben Tage spricht er gegen den auch vom Hause abgelehnten Antrag Schmidt (Randow), betreffend die Gehaltsverbesserungen der Forstbeamten, weil er durch derartige Beschlußfassungen die richtigen Grundsätze der Budgetberathung verlasse; ferner bei der Frage über die Aufhebung der Zeitnngsstener zur Geschäftsordnung und zuletzt bei der Etatberathung der Lotterie-Verwaltung, indem er mit Rücksicht darauf, daß die aus dem Lotterie-Institut fließende Staatseinnahme von 1,300,000 Thaler nicht leicht aufgegeben werden könne, doch miu-

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