Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 47

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 47)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3138070-3138073-3138074--0940-3139030
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

47 Am 30. November starw die Vorberathung des Etats des Justiz - Ministeriums auf - der Tagesordnung, in welcher Laster die Reihe der Redner eröffnet, indem er zur allgemeinen Besprechung des Etats das Wort ergreift. Wiederum eine jener Glanzreden, die sich mit wissenschaftlicher Fülle und Gediegenheit über die Session des Landtages legen und durch bewundernswürdige Helligkeit des Geistes und Meisterschaft des Worts wie ein leuchtendes Meteor am Himmel des parlamentarischen Lebens in Preußen glänzen! Aber auch zugleich eine jener Reden, die mit unfehlbarer Gewalt ihre zugespitzte Schärfe auf ein bestimmtes Ziel richten und, man möchte sagen, mit Eleganz und den feinsten conventionellen Formen den Gegner unbarmherzig verwunden. Lasker erörtert zunächst, ob die Einnahmen und Ausgaben, die dem Landtage zugemuthet werden, nützlich, nothwendig oder überflüssig, oder gar schädlich sind. In zweiter Linie, richtet er die Aufmerksamkeit aus die bedeutend erhöhten Ansprüche, welche die gegenwärtige Lage des Vaterlandes an die preußische Justizpflege und speciell auch an die Central-Verwaltung der preußischen Justiz stellt, um daraus zu folgern, ob mit Rücksicht auf Personen und Mittel, Preußen so eingerichtet ist, daß es Deutschland und den neuen Provinzen Das bieten könne, was vor Allem nothwendig erscheint. Redner untersucht das juristische Feld, seine Blüthen und Früchte, speciell seit der sogenannten neuen Aera, während welcher durch den deutschen Juristentag das Bedürfniß nach Rechtseinheit wissenschaftlich bekundet und festgestellt wurde; er verweilt bei den vielfachen Anregungen, welche in der Session von 1862 theils von der Regierung, theils von dem Landtage ausgegangen sind, und bedauert, daß die großen berühmten Gesetzbücher des Landes und die einzelnen Rechtsinstitutionen sich nicht auf der Höhe der Zeit erhalten haben, und daß der jetzige Leiter der Justizverwaltung, Graf zur Lippe, in den 5 Jahren seiner Verwaltung es auf keinem einzigen Gebiete der Justizpflege verstanden habe, die vielverheißenden Keime zu

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.