Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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42 feit und Vielseitigkeit, an Sicherheit und Ueberzeugungskrafr, ohne allen äußeren Glanz der Rede, wiewohl durch eine gewisse Vornehmheit des Ausdrucks und durch einen würdevollen Ernst des Vortrags. Dieses Eindrucks kann sich nicht erwehren, wer die angegebene Rede gehört hat oder liest , und denkt man dabei an die Bereitwilligkeit und Hingebung zurück, mit welcher Lasker für die Bewilligung der Indemnität an die Regierung eintrat und wirkte, so gewinnt man eine wirkliche Erkenntniß der Dinge, wie sie Lasker eigen ist, von der staatsmännischen Freiheit und Ungebundenheit, die sich in keinem einzigen Falle durch das Hinübergreifen eines anderen behindern und stören läßt, das jedesmal Richtige und Förderliche zu vollführen. Er hat kaum durch Ertheilung der Indemnität die Regierung von schwerer Verantwortung entlastet und zieht ihr schon in dem besprochenen Falle die nöthige Grenze, die nicht ungestraft überschritten werden soll, indem er seine Rede mit den Worten schließt: „Im Allgemeinen bin ich der Ansicht, wenn es sich um so bedeutende, verfassungsmäßige Rechte handelt, wenn die Grundprinzipien unseres Berfassungszustandes in Frage kommen, dann kann man diese nicht gewissermaßen in Parenthese zum Austrag bringen, es ist vielmehr in einem solchem Falle ein offenes. Votum des Hauses unumgänglich. Mir scheint die Sachlage so beschaffen zu sein, daß das Haus der Abgeordneten sich nicht schweigend verhalten darf. Denn niemals kann eine preußische Landesvertretuug das Recht entbehren, bei Veräußerungen von Staatsvermögen befragt zu werden, wenn in Wahrheit die Finanzverwaltung eine verfassungsmäßige sein und der Landesvertretung in Wahrheit die Befugniß zustehen soll, über die Finanzverhältnisse des Staats ein ernstes Wort mitzureden." In namentlicher Abstimmung wird der Antrag Laskers mit 129 Stimmen angenommen. Es mag dahingestellt bleiben, ob die Regierung eine derartige Opposition von der national-liberalen Fraction erwarten zu dürfen glaubte; jedenfalls mußte ihr diese im höchsten Grade