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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 41

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 41)
Language
German
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41 Boden des Staalsrechts weist Laster die Berechtigung seines Antrags nach. Denn da die Rechte des Staates gegen die Cöln-Mindener-Eisenbahn zum Theil durch eine Königliche Verordnung vor dem Jahre 1848 gegründet sind, welche die Kraft eines Gesetzes hatte, insofern sie eine Zinsgarantie verlieh, — zum Theil durch Gesetze, welche nach 1848 und unter Geltung der heutigen Verfassung zu Stande gekommen sind: so habe das ganze Verhältniß einen ausgeprägten gesetzlichen Character bekommen, und es sei eben nur möglich, diesen in gesetzlicher Weise festgestellten Rechtszustand zu ändern durch die Mitwirkung aller drei Factoren, denen die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich zuertheilt ist. — Endlich folgert Lasker aus der Analogie der westphälischen Eisenbahn, bei deren Verkauf die Regierung die Zustimmung der Kammern nothwendig erachtete, weil die Capitalien dazu durch Staats-Anleihe aufgebracht worden seien, daß auch die Veräußerung der Cöln- Mindener-Bahn dieselbe Zustimmung bedürfe, weil sie ein Staats-Eigenthum sei, das auf Grund von Staatsgarantie erworben sei. — Es ist interessant, den Deductionen des Redners zu folgen, die mit der tiefsten Gründlichkeit und Sachkenntniß und doch wiederum in populärer Form und klarer Durchsichtigkeit vorgetragen werden. Lasker bespricht seine Themata nur von dem höchsten Gesichtspunkte aus, er erledigt Alles nur mittelst der Wissenschaft und des strengen Rechts. Aber dennoch! Was sein Geist einmal berührt, was seine Betrachtung einmal beleuchtet hat, das ist Jedermann zugänglich und verständlich, wesentlich durch die Behandlung, welche ihm Lasker angedeihen ließ. Lasker versteht vor Allem die Richtungen zu sondern, nach welchen hin. der jedesmalige Gegenstand der Debatte zu betrachten ist, die Gebiete abzugrenzen und auseinander zu halten, in welchen der Stoff der Frage ruht, aber auch gleichzeitig die Richtungen und Gebiete wirklich aufzufinden, — freilich eine That der Logik und des scharfen Verstandes, — und deshalb gewinnt seine Betrachtungsweise an Mannigfaltig-

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