Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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34 entfernt Lasker bar auf alle Verdächtigungen und Befürchtungen, die sich mit der Vorstellung von Indemnität verbunden hatten, und schwächt alle Gründe und Bedingungen bis zu ihrer Ohnmacht ab, die gegen die Indemnität ins Feld geführt wurden. Mit welcher Unanfechtbarkeit desinirt er, daß ein Judemnitäts- Gesetz kein Friedensschluß sei, sondern nur eine Befreiung von der Strafbarkeit, welche die Minister auf sich geladen haben, und daß daher die Annahme des Jndemnitätsgesetzes den feierlichen Ausspruch involvire, es fei schwer, gegen die Verfassung, gefehlt worden, aber aus inneren Gründen wolle man keinen Gebrauch von der Anklage machen, zu welcher mau berechtigt fei! Innere Gründe bezeugten, daß das öffentliche Rechtsbewußtsein unter den zeitigen Umständen befriedigt sei, trotz des begangenen Verfassungsbruchs! Lasker erkennt, daß er an der Stelle, an welcher er jetzt steht, nothwendig eine Bresche lege in die bisher geschlossene Reihe der Fortschrittspartei, in welcher er mit so Vielen der besten und edelsten Kämpfer vereinigt war, und thut daher in dieser entscheidenden Stunde seine Arbeit ganz. Er vernichtet Alles, was in leidigem Wachsthum während der vergangenen Jahre auf dem Boden des Mißtrauens großgezogen, den jungen Baum der Indemnität zu vergiften und zu brechen geeignet war; er verscheuchte alle Schatten, die demselben Licht und Luft raubten. Dreierlei führt er. aus, habe der Kampf der vergangenen Jahre zur Grundlage gehabt: die Klage der Ueberbürdung an Geld und Leuten für die Militairzwecke, ferner den Mangel eines Gesetzes für die neue Organisation der Armee und endlich die Beschwerde über Budgetlosigfett. Allein nach dem eben geführten Kriege, der thatsächlich ein Existenzkrieg unseres Staates gewesen, könne man unmöglich den Muth haben, der Regierung die Summe zu verweigern, die sie zur Führung dieses Krieges nöthig hatte, und der für die Existenz des Staates bereits seit der durch das Mißwollen des Wiener Congresses ihm aufgedrungenen geographischen Begrenzungen zur Nothwendigkeit geworden war. Wenn man nun