Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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35 einstimmig für gerecht erachte, die Kosten des Krieges im Betrage von 108 Millionen zu bewilligen, so sei keinerlei Grund vorhanden, jene andere Summe, die den Beschwerdepunkt der Ueberbürdung ausmache, zu verweigern, ohne welche die Regierung die Vorbereitungen zum Kriege in keinem Falle hatte treffen können. „Ich würde in Verlegenheit kommen, fügt Lasker wörtlich hinzu, positiv behaupten zu wollen, daß der gegenwärtige Herr Minister-Präsident diesen letzten Ausgang zwischen Preußen und Oestreich nicht schon seit seinem Eintritt in das Ministerium vor Augen gehabt hatte". Das zweite Fundament des Conflicts sei gleichfalls erschüttert, indem unter den obwaltenden, schwankenden Verhältnissen der Übergangsperiode wohl Niemand den Muth haben würde, ein Militairgesetz zu machen, oder die Regierung dazu aufzufordern. Im Uebrigen hoffe er, daß das norddeutsche Parlament eine wirkliche Wahrheit werde, das dann berufen sei, dauernde bundesstaatliche Verhältnisse herzustellen, deren erste Bedingung die Militaireinheit sei. Die dritte und höchste Beschwerde endlich, die Budgetlosigkeit, habe den eigentlichen Halt verloren, da ja Alle einverstanden seien, den geforderten Kredit für 1866 mit 154 Millionen zu bewilligen, was ja mit Budget gleichbedeutend sei. „Ich meine, wenn wir uns über Budgetlosigkeit in diesem Jahre nicht zu beklagen haben, und dies geben Alle zu, welche bereit sind, den Kredit zu bewilligen, dann sind alle Glieder der Kette zerrissen, welche uns Jahre lang festgebunden hielten, den Conflict in einer solchen Weise aufrecht zu erhallen, daß daneben ein fruchtbares Zusammenwirken zwischen Regierung und Volksvertretung absolut unmöglich ist". Den Einwand, nur in unmittelbarer Verbindung mit einem Ministerverantwortlichkeits- Gesetze die Indemnität aussprechen zu wollen, widerlegte Lasker, da doch in logischer Weise unmöglich das Minister - Verantwortlichkeitsgesetz als eine Vorbedingung der Indemnität betrachtet werden könne, in demselben Augenblicke, in welchem man sagt, daß man von diesem Gesetz in dem vorliegenden 3*