Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Man wird nicht umhin können, in dieser Darlegung ein gewisses Entgegenkommen gegen die Wünsche der Regierung wahrzunehmen; allein gerade darin manifestirt sich die staatsmännische Auffassung Laskers von den Verhältnissen des Landes und den Zielen der Landesvertretung, daß er nicht am Kampfe, sondern an dem Siege Wohlgefallen findet, und von dem Augenblicke an entschlossen war, die Bestrebungen der Staatsregierungen nach Kräften zu unterstützen, wo diese sich geneigt zeigen wird, die verfassungsmäßige Bahn einzuschlagen. Diesen Schritt aber hatte die Regierung nach Lasters Auffassung unleugbar gethan. Vergegenwärtigt mau sich die Situation von damals: so stand die Regierung nach einem glorreichen Kriege, an welchem sie selber gleichen Antheil mit dem Volke hatte, im Mittelpunkte der Vollgemalt. Wie sehr das Land in jener Zeit trotz seines im langen Verfassungskampfe abgehärteten und gefestigten liberalen Sinnes dennoch von dem Einfluß der Thatsachen und der Macht des veränderten Zustandes berührt wurde, beweist hinlänglich das Facit der damals vollzogenen Wahl, das sich seitdem in den darauf folgenden Wahlen uoch bestimmter gestaltet hat. Und inmitten dieses Umschwunges, der selbst in den Meinungen Derer, die treu und redlich im Kampf des Volkes gegen die Regierung ausgehalten haben, erkennbar wurde, streckt die Regierung die Hand zur Versöhnung aus und anerkennt, daß die bisherige butgetlose Verwaltung der gesetzlichen Grundlage entbehre, deren Herstellung sie aufrichtig wünsche! Jene Stunde wird ewig einen Glanzpunkt in der Regierungszeit des Königs bilden, in welcher derselbe vom Throne herab den versammelten Abgeordneten verkündete: „Die Staatsausgaben, welche in dieser Zeit geleistet sind, entbehren daher der gesetzlichen Grundlage, welche der Staatshaushalt, wie ich wiederholt anerkenne, nur durch das nach Artikel 9t) der Berfassungs - Urkunde alljährlich zwischen Meiner Regierung und den beiden Häusern des Landtages zu vereinbarende Gesetz erhält. Ich hege das Vertrauen, daß die