Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3138070-3138073-3138074--0921-3139011- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
28 garmen die Maßnahmen von Neuem, unter welchen die liberalen Abgeordneten leiden mußten, und auch Laster wurde von diesem Mißwollen ergriffen. Er wurde wegen einer Rede, die er in einer Wahlversammlung hielt, und gleichzeitig wegen eines Artikels, welchen er über die Verordnung betreffend die Ergänzung des Herrenhauses 1865 in der „National-Zeitung" geschrieben hatte, zur Disciplinar - Untersuchung gezogen, in welcher ihn das Kammergericht jedoch nur zu einer Geldstrafe von 100 Thlrn. verurtheilte. Laster sowohl, wie der Justiz-Minister Graf zur Lippe legten dagegen Appellation ein; und noch in diesem Augenblicke ist die Sache nicht entschieden, da der neue Justiz- Minister vr. Leonhardt die Appellation, d. h. die auf Amtsentsetznng gerichtete Beschwerde, zurückgezogen hat und es sich daher nur noch um eine Geldstrafe handelt^). Aber zu alle Dem, was den Verfassungsstreit immer wieder dem Volke lebendig vor die Seele stellte, erhob sich noch ein anderer Streit, der, lange genährt in dem bangen Gefühl der Nation, längst vorbereitet in dem Bewußtsein des Volkes, zur Entscheidung drängte. Es war der Krieg mit Oestreich von Ende Juni bis Anfangs Juli 1866, in welchen das Volk mit sichtlichem Widerstreben eintrat, nicht ohne Sorge um seine nationale Freiheil. Glorreicher sind Kriege noch niemals geführt worden, schneller und bestimmter wurden niemals Siege erreicht, größere positive Errungenschaften waren niemals das Resultat des Sieges. Und als ob zwischen der Wahlstatt auf den Feldern Böhmens und der Wahlurne in dem preußischen Lande ein inniger Zusammenhang sich bekunden wollte, wurden in dem letzteren am 4. Juli, am Tage nach der entscheidenden Schlacht bei Königgrätz, die Wahlen zum neuen Abgeordnetenhaus vollzogen, dessen Zusammentritt der König in einer doppelten Einberufungsordre aus Brünn und Nicolsburg auf den 1) Am 6. April 1868 hat das Obertribunal das erste Erkenntniß abgeändert und nur auf einen Verweis erkannt.