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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 27

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 27)
Language
German
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27 die Erhöhung der Veteranen-Unterstützung beschlossen habe, und schließt: „Wären wir nicht soweit vorgeschritten in der Session, so würde ich mir eine Resolution, welche unsere Rechte wahrt, einzubringen erlaubt haben. . . Prinzipiell ist meine Ansicht, daß wir in die Berathung dieses Gesetzentwurfes nicht eintreten dürfen, sofern nicht ein Mitglied dieses Hauses ihn aufnimmt. Sollte das Haus aber anderer Meinung sein, so würde ich mich eines ausdrücklichen Protestes enthalten, wenn ich in der Debatte den unzweifelhaften Willen des Hauses constatirt finde, daß der vorliegende Antrag des Herrenhauses nach Analogie eines Amendements behandelt werde, und daß daraus kein Präjudiz für das Herrenhaus erwachse". Dies waren die letzten Worte, welche Laster in dieser Session auf der Tribüne des Abgeordnetenhauses sprach, und welche zur Folge hatten, daß der Gesetzentwurf des Herrenhauses nicht in Berathung genommen, dagegen ein anderer dasselbe bezweckender von der Commission in Vorschlag gebracht wurde. Drei Tage später, am 17. Juni, wurde der Landtag geschlossen, abermals ohne Herstellung des verfassungsmäßigen Budgetrechts, abermals im Gefühle der Entfremdung zwischen Regierung und Landes-Vertretung. In der darauf folgenden kurzen Session des Jahres 1866. 1866, die vorn 15. Januar bis zum 23. Februar dauerte und nur 11 Plenar - Sitzungen zählte, gipfelte Lasters Thätigkeit vorzugsweise in den Fractions - Sitzungen, in welchen alle Beschlüsse des Hauses vorbereitet wurden, durch welche der bestehende Verfassungsstreit seine äußerste Schärfe erhielt. Dahin gehören die Resolutionen betreffend das Herzogthum Lauenburg, der Ober-Tribunals-Beschluß vorn 29. Januar über die Redefreiheit der Abgeordneten; das Cölner Abgeordnetenfest und im Zusammenhange damit das Schreiben des Minister-Präsidenten Grafen Bismark vom 18. Februar, durch welches jene Beschlüsse als verfassungswidrig bezeichnet und an das Hans zurückgesandt werden. Nachdem der Landtag geschlossen war, be-

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