Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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22 anzutreffen, sobald diese in eine Collision der Pflichten geräth, und ein solcher Fall tritt am 9. Juni bei der Berathung des Anleihegesetzes für die Marine ein. Die Marine gehört zu den erstrebenswerthesten Zielen des deutschen Volkes, und ihre größtmöglichste Förderung und Erweiterung liegt der preußischen Landesvertretung am Herzen. Aber dennoch verwirft dieselbe das Gesetz mit der Erklärung: „Daß sie sich nicht in der Lage befindet, dem gegenwärtigen Staatsministerium, welches das verfassungsmäßige Budgetrecht des Abgeordnetenhauses thatsächlich mißachtet, Anleihen zu bewilligen". Um jedoch das dringende Bedürfniß zur Erweiterung der Marine ausdrücklich anzuerkennen, wird der Antrag gestellt: „Die Mittel dazu durch das Etatgesetz und unter Voraussetzung des Etatgesetzes zu bewilligen", und von Virchow und Genossen wird dazu das Amendement eingebracht: „Den Titel I. des Anleihegesetzes, Fortsetzung der Bauten an der Jähde betreffend, um 300,000 Thaler höher, als ihn die Regierung normirte, also im Ganzen mit 1 Million Thaler anzusetzen". Hiergegen nun erklär: sich Lasker, weil durch die Annahme des Amendements, das er als Anregung, gewisse Ausgäben in den Etat aufzunehmen, freudig begrüßt habe, der Regierung eine Mehrbewilligung des Etats octrohirt werde, was nicht zulässig sei. Die Regierung müsse zuerst erklären, daß sie geneigt sei, diesen Posten anzunehmen: unterlasse sie das, so müsse er constatiren, daß er und wahrscheinlich viele seiner Freunde geneigt wären, das Nöthige für die Marine zu bewilligen, die Staats - Regierung aber für gut befunden hat, diese Bewilligung nicht anzunehmen. Das Virchow'sche Amendement jedoch wurde angenommen. — Am 10. Juni spricht er als Berichterstatter zu dem durch die 18. Commission, deren Mitglied er ist, erweiterten Antrage der Abgeordneten Wagner und Genossen: „Die Staats - Regierung zur baldmöglichsten Vorlegung eines Gesetzes aufzufordern, be> treffend die Unzulässigkeit, beziehungsweise Beschränkung der gerichtlichen und administrativen Beschlagnahme der Arbeits-