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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 21

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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IRI
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21 Abhilfe überwiesen werden." Der Magistrat, der in Folge des Brandes vom 27. April 1864, durch welchen ein Theil des Regierungsgebäudes zerstört wurde, durch einen Artikel der Allgemeinen Norddeutschen Zeitung vom 21. Mai schwer verdächtigt war, vermochte weder durch die Staats- oder Ober- Staats-Anwaltschaft, noch durch eine. Beschwerde beim Justizminister eine criminalrechtliche Untersuchung gegen den Redacteur, resp. Verfasser des Artikels herbeizuführen. In den Berichten, die Seitens der Behörde eingefordert waren, fand die Wahrheit der incriminirten Vorgänge volle Bestätigung, und als ein hervorstechender Zug in denselben tritt die Aeußerung hervor, daß an den traurigen Vorgängen während des Brandes lediglich der Geist einer wüsten demagogischen Opposition Schuld ist, welcher seit Jahren in der städtischen Bevölkerung Gumbinnens genährt worden und wesenlich auch in der Communal - Verwaltung vertreten ist. Die Beschwerde des Magistrats über erlittene Rechtsverweigerung wurde vor das Forum des Abgeordnetenhauses gebracht, und hier nun war es Lasker, der durch eine seiner energischsten Reden das Verfahren der in Betracht kommenden Justiz-Behörden analysirt und vor Allem gegen die Ausführungen des Regierungs-Commissärs, die unmittelbar vorausgingen, klar und überzeugend nachweist, daß in dem vorliegenden Falle der Principale Weg die Verfolgung durch die Staats-Anwaltschaft ist, und der exceptionelle Weg, daß dem Verletzten allenfalls die Civilklage überlassen werde. Lasker ist wohl der Meinung, daß wissentlich eine Rechtsverweigerung nicht begangen sei . ., aber culpa lata grobe Fahrlässigkeit ganz bestimmt vorhanden war, und motivirt mit einer schonungslosen Kritik, die er gegen den Chef der Justiz richtet, den auf der Tagesordnung stehenden Antrag. Wo die Debatten bereits einen solchen Character angenommen und derartige Verkehrsformen zwischen Abgeordneten und Staats-Regierung Eingang gesunden haben: da muß man darauf gefaßt sein, abweichende Normen in den Entschließungen der Landesvertretung

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